Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen und Kanalanschlüssenauf Privatgrundstücken gemäß § 61a Landeswassergesetz in NRW
Gemäß § 61a Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen müssen die Eigentümer eines Grundstücks die im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Abwasser nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen. Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden.
Die Personen, die Dichtheitsprüfungen an privaten Grundstücksentwässerungsanlagen durchführen, müssen die notwendige Sachkunde gemäß eines Runderlasses des Umweltministeriums in Nordrhein-Westfalen nachweisen.
Dieser 5-tägige Lehrgang vermittelt die erforderliche Sachkunde entsprechend der Anforderungen des Runderlasses IV-7-031 002 0407 des Umweltministeriums in NRW vom 31.03.2009. Wichtige Grundlagen (u.a. Entwässerungstechnik, Normen und Regelwerke) und die praktische Durchführung von TV-Kanalinspektionen und Dichtheitsprüfungen werden in umfassender Weise vermittelt. Des Weiteren werden die notwendigen Berechnungen erklärt und eingeübt. Die Erstellung des Prüfberichtes und die Beurteilung der geprüften Anlage werden ausführlich erläutert. Zum Abschluss des Lehrgangs hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit eine Prüfung zur Erlangung der Sachkunde zu absolvieren. Diese Prüfung besteht aus einer schriftlichen Kenntnisprüfung und einer eigenständigen praktischen Dichtheitsprüfung an einer realen Grundstücksentwässerungsanlage. Die praktische Prüfung umfasst
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang.
Auf Wunsch kann jeder Prüfungsteilnehmer gegen Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 150,00 € die Zertifizierung durch das KomNetGEW erhalten.
Zur Aufrechterhaltung der Sachkunde muss mindestens einmal innerhalb von drei Jahren eine anerkannte eintägige themenspezifische Fortbildungsveranstaltung besucht werden.