Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31.07.2009 hat der Bund das Wasserhaushaltsgesetz vollständig neu gefasst. Die Regelungen treten am 01.03.2010 in Kraft. In Vorbereitung sind weitere wichtige Regelungen des Bundes. Es handelt sich um
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Grundwasserverordnung (Umsetzung der Grundwasser-RL)
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Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
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Verordnung Schutz der Oberflächengewässer (Umsetzung RL prioritäre Stoffe)
Als Folge dieser teils gravierenden Änderungen sind landesgesetzliche Folgeregelungen unerlässlich. Diese sind in Vorbereitung. Wesentliche Teile der bundesrechtlichen Änderungen betreffen auch die Abwasserbeseitigung. Einige Vollzugsfragen werden sich ändern. Fragen der Abwasserbeseitigung müssen zunehmend in rechtlichen und fachlichen Gesamtzusammenhängen gesehen werden. Im Rahmen der Gewässerwirtschaftung müssen verstärkt emissionsseitige und gütebezogene Anforderungen betrachtet werden. Der sog. „kombinierte Ansatz“ wird dargestellt. Den Teilnehmern wird ferner ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen und die Fortschreibungen der technischen Anforderungen sowie der Selbstüberwachungsvorgaben gegeben, soweit diese im wasserrechtlichen Vollzug bedeutsam sind.