Schwerpunkte: Aktuelles Abfallrecht und Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens
Der Betriebsbeauftragte für Abfall muss Fachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen können. Voraussetzungen für die Fachkunde sind ein einschlägiger Berufs- oder Studienabschluss, ausreichende Berufserfahrung, der Besuch eines Grundlehrgangs und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsseminaren. Aufgrund der ständigen in kurzen Zeitabständen erfolgenden zahlreichen Änderungen im Abfall- und Umweltrecht empfehlen wir mindestens einmal pro Jahr einen Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte zu besuchen. Ausreichende Kenntnisse der Rechtspflichten des Abfallerzeugers/-entsorgers sind unabdingbar, um Haftungs- und Strafrechtsrisiken zu vermeiden. Darüber hinaus helfen aktuelle Informationen Kosteneinsparpotentiale aufzudecken und Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Durch den Besuch dieser Veranstaltung bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand. Am 1. Tag stellt ein Abfallrechtsexperte ausführlich die aktuellen Entwicklungen und Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht vor und diskutiert mit den Teilnehmenden die Praxisumsetzung. Am 2. Tag stehen die rechtssichere Anwendung der Nachweisverordnung und die reibungslose Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens in den Betrieb im Mittelpunkt. (Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. April 2010 ist das elektronische Abfallnachweisverfahren durch Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger rechtsverbindlich anzuwenden!)
Im Vordergrund des Seminars steht der Erfahrungsaustausch aus der Praxis für die Praxis. Zu den einzelnen Themen werden Fallbeispiele vorgestellt und gemeinsam im Gespräch geeignete Lösungen entwickelt.
Zum Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und gegenüber Behörden erhalten Sie nach Besuch der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Auffrischung der Fachkunde des Betriebsbeauftragten für Abfall.