Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte in Kliniken, Rehabilitationszentren, Kurkliniken, Alten- und Pflegeheimen, Arztpraxen, medizinischen Laboratorien etc.
Aktuelle Rechtsvorschriften, Praxisrat-schläge und Erfahrungsaustausch
Nach der Abfallbeauftragtenverordnung ist für Krankenhäuser/Kliniken ein Abfallbeauftragter vorgeschrieben. Für die Zukunft sieht die neue Umweltbeauftragtenverordnung auch für Krankenhäuser einen entsprechenden Beauftragten vor, der dann in der Praxis mit der Person des Abfallbeauftragten identisch sein dürfte, wie es schon jetzt oft üblich ist.
Dass Krankenhäuser einen Abfallbeauftragten benötigen, begründet sich mit der Vielfalt an Abfällen, in der Regel auch viele branchenspezifische „Sonderabfälle“.
In Anlehnung an die Forderungen des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes für die Fortbildung eines Immissionsschutzbeauftragten, besteht auch für einen Abfallbeauftragten eine Fortbildungspflicht alle 2 Jahre, um sich auf dem aktuellen Stand zu halten und die betreffende Einrichtung rechtssicher beraten zu können. Der Arbeitgeber hat diese Fortbildung sicher zu stellen, will er kein Organisationsverschulden begehen.
Der Fortbildungslehrgang richtet sich speziell nur an Abfallbeauftragte aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, so dass gezielt branchenspezifische Aspekte und Probleme der Abfallwirtschaft besprochen und erörtert werden können. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass es auch zu einem Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern kommt.
Das Seminar beinhaltet zum einen Themenschwerpunkte, die zum festen Bestandteil der Veranstaltung gehören. Zum anderen wird flexibel auf aktuelle, für Krankenhäuser relevante Änderungen im Abfallrecht eingegangen, die sich in den letzten 2 Jahren ergeben haben bzw. in absehbarer Zeit aktuell werden. Dabei finden gegebenenfalls auch andere relevante rechtliche Regelungen eine Berücksichtigung.