Aufbaulehrgang für die regelmäßige jährliche Fortbildung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
Wichtige umweltrechtliche Regelungen und deren betriebliche Umsetzung
Gemäß § 21c Wasserhaushaltsgesetz muss der Betriebs-beauftragte für Gewässerschutz über Fachkunde ver-fügen. Diese erreicht er durch den Besuch eines Grundlehrgangs. Zum Erhalt (zur Auffrischung) der Fachkunde ist die regelmäßige Teilnahme an Fort-bildungslehrgängen gesetzliche Pflicht. Um Rechts-sicherheit zu erlangen, empfiehlt sich der jährliche Besuch eines entsprechenden Seminars.
Zu den wichtigsten Handwerkszeugen des Betriebs-beauftragten für Gewässerschutz gehören das Wissen über die umweltrechtlichen Anforderungen an die technischen Anlagen, die Fähigkeit zum sicheren Umgang mit den zahlreichen und komplizierten umweltrechtlichen Vorschriften und Regelungen sowie die fachkompetente Kommunikation mit den Behörden. Die Rechtskenntnisse des Gewässerschutzbeauftragten müssen deshalb stets auf dem aktuellsten Stand bleiben, um die erforderlichen Maßnahmen veranlassen zu können, die Rechtssicherheit gewährleisten und Haftungsrisiken vermeiden.
Am Vormittag des ersten Seminartages wird das Recht der Abwasserbeseitigung aktualisiert und vertieft. Am Nachmittag wird das Thema „Verantwortung und Haftung im betrieblichen Umweltschutz“ aufgefrischt. Am zweiten Seminartag werden die wesentlichen Vorschriften für Anlagen zum Umgang mit wasserge-fährdenden Stoffen vorgestellt und deren Anwendung anhand von Fallbeispielen umfassend erläutert.
Während der Veranstaltung wird immer die Frage im Mittelpunkt stehen: „Wie können die zahlreichen rechtlichen Anforderungen vernünftig und rechtssicher im betrieblichen Alltag umgesetzt werden?“ Neben den Vorträgen und Diskussionen bietet das Seminar ausreichend Gelegenheiten für die Klärung individueller Problemstellungen gemeinsam mit den Referenten und für einen regen Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.