Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang f. Immissionsschutz- u. Störfallbe-auftragte gemäß § 7 Nr. 2 bzw. § 9 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Grundlagen und Praxishilfen für den Neubau und die Erweiterung von genehmigungsbedürftigen Anlagen
Dieser Lehrgang richtet sich an alle Personen, die Anzeige- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durchzuführen haben.
Die rechtlichen Grundlagen, die Genehmigungsvoraussetzungen und der Genehmigungsablauf werden umfassend und ausführlich erläutert und diskutiert. Beispielsweise wird auf die folgenden Fragen eingegangen:
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Welche Anlagen sind genehmigungsbedürftig?
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Welche Voraussetzungen müssen die Anlagen erfüllen?
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Wie ist der Antrag vorzubereiten? Welche Genehmigungsunterlagen müssen zusammengestellt werden?
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Welche Zeit braucht ein Genehmigungsverfahren? Wie lässt es sich beschleunigen?
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Was ist beim Umgang mit den Behörden zu beachten?
Abschließend erproben die Teilnehmer das Erlernte intensiv an Fallbeispielen aus der Genehmigungspraxis.
Dieser Lehrgang eignet sich insbesondere auch als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz. Damit diese ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutzbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen. Zum Nachweis gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber erhalten die Teilnehmer am Ende des Lehrgangs ein Zertifikat.