Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Entwicklung eines maßgeschneiderten Systems zur Haftungsvermeidung
Eine den betrieblichen Bedürfnissen exakt angepasste Umweltbetriebsorganisation ist ein Muss für jedes Unternehmen. Sie erleichtert nicht nur den Umgang mit den Behörden, sondern entlastet auch von zivil- und strafrechtlicher Verantwortung. Am Markt werden hierzu viele vorgefertigte Managementsysteme angeboten. Groß ist dabei die Versuchung, solche Systeme einfach zu übernehmen. Dabei bleibt in der Praxis nicht aus, dass wichtige Besonderheiten des eigenen Unternehmens vernachlässigt werden oder die tatsächliche Umsetzung in Wahrheit nicht stattfindet. Solche Mängel bringen dann aber erhöhte Haftungsrisiken mit sich.
In dem Seminar werden nicht nur typische Schwachstellen in betrieblichen Organisationsstrukturen aufgezeigt. Vielmehr zeigen die Referenten anhand ausgesuchter Fallbeispiele (Aufbauorganisation, ordnungsgemäße Delegation, Managementsysteme, Betriebsanweisungen, Betriebsordnungen, Funktionsbeschreibungen, usw.) Wege zur Minimierung der betrieblichen Haftungsrisiken.
Dieser Lehrgang eignet sich insbesondere auch als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz. Damit diese ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutzbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen. Zum Nachweis gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber erhalten die Teilnehmer am Ende des Lehrgangs ein Zertifikat.