Nur die richtige Anwendung der Bodenkundl. Kartieranleitung und eine fachgerechte Probe-nahme sichern die qualifizierte Untersuchung und Bewertung altlastverdächtiger Flächen
Auch zehn Jahre nach Einführung des Bodenschutzrechtes gibt es anhaltende Diskussionen über die „richtige“ Ansprache und Probenahme des Bodens bei der Altlastenerkundung. Nach Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) bildet die Bodenkundliche Kartieranleitung (KA) die Grundlage für die Kartierung und/oder Bodenansprache bei der Untersuchung von Verdachtsflächen.
Bei der Boden- und Substratansprache nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung werden über die Parameter der DIN 4022 hinaus zusätzliche bodenkundlich relevante Parameter erhoben, die eine umfassendere Beurteilung der Ergebnisse erlauben.
In der Praxis bedeutet dies, dass Gutachter und Probenehmer vertiefte bodenkundliche Kenntnisse benötigen, welche ihnen die geforderte bodenkundliche Ansprache im Gelände ermöglicht.
Die sachgerechte Anwendung der Bodenkundlichen Kartieranleitung und die Interpretation der Ergebnisse stehen im Mittelpunkt des Vortragsteils der Veranstaltung. Damit werden die fachlichen Anforderungen abgedeckt, die dem Gutachter oder Probenehmern gestellt werden. Im praktischen Teil der Veranstaltung findet eine 1-tägige Exkursion zu verschiedenen Bodenstandorten auf einem ehem. Industriegelände statt. Bei der Exkursion lernen Sie im Gelände die Kartieranleitung zielgerichtet auf die praktischen Fragenstellungen bei der Altlastenbearbeitung anzuwenden.
Darüber hinaus geht das Seminar inhaltlich auch auf die geplante Novellierung der Bundesbodenschutzverordnung und den gestellten Anforderungen bei der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG im Bereich der Feststoffprobenahme ein.