Die Altholzverordnung schreibt den Betreibern von Behandlungsanlagen nach § 6 interne und externe Kontrollen vor. Die Entnahme, Untersuchung und Aufbewahrung der Proben erfolgt nach den in Anhang IV beschriebenen Verfahren.
Die Probenahme ist von Personen durchzuführen, die über die für die Durchführung der Probenahme erforderliche Fachkunde verfügen. In diesem Seminar wird Ihnen das notwendige Wissen um die Besonderheiten bei der Beprobung von Altholz vermittelt.
Die Verfahren zur Herstellung der Laborprobe, zur Probenvorbereitung und die nötigen Maßnahmen zur Probenvorbereitung und Qualitätssicherung werden eingehend besprochen.
Die Untersuchungsstellen sind verpflichtet, die Analysenergebnisse durch geeignete Maßnahmen zur internen und externen Qualitätssicherung nach DIN EN ISO/IEC 17025 abzusichern. Dazu gehören unter anderem die Führung von Qualitätsregelkarten, der Einsatz von Referenzmaterialien, regelmäßige Mitarbeiterschulungen und die erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen.
Desweiteren werden auch andere Regelwerke z. B. Probenahme von festen Biobrennstoffen DIN CEN/TS 14778-1/2 (Holzhackschnitzel und Holzpellets) vorgestellt.