Die Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und andere nachqualifizierte technische Fachkräfte können nach Bestellung durch den Unternehmer festgelegte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen.
Mit der Aufnahme von elektrotechnischen Ausbildungsinhalten in das Berufsbild der Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (vormals Ver- und Entsorger), können so ausgebildete Fachkräfte die Befähigung erreichen, festgelegte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln, die vom Unternehmen bestimmt wurden, eigenständig durchzuführen.
Auch sonstige Fachkräfte in der Wasserversorgung können die festgelegten, elektrotechnischen Tätigkeiten ausführen, wenn diese sich entsprechend nachqualifiziert haben.
Der Qualifizierungslehrgang sieht die Vermittlung von fachtheoretischen Kenntnissen und fachspezifischen Fertigkeiten vor. Die Vertiefung der vorgenannten Kenntnisse und Fertigkeiten geschieht über die betriebliche elektrotechnische Berufspraxis im Wirkungsbereich Ihres Unternehmens.