Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV.
Zu den Forderungen der Störfall-Verordnung gehört die Ermittlung und Analyse der Risiken von Störfällen und die Darstellung der Mittel zur Verhinderung von Störfällen. Im Sicherheitsbericht sind die Art der möglichen Störfälle, die Wahrscheinlichkeit oder die Bedingungen für ihr Eintreten zu beschreiben und das Ausmaß und die Folgen abzuschätzen.
In dem in der Störfall-Verordnung geforderten Sicherheitsmanagement wird u.a. die Festlegung und Anwendung von Verfahren zur systematischen Ermittlung der Gefahren von Störfällen bei bestimmungsgemäßem und nicht bestimmungsgemäßem Betrieb sowie die Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und der Schwere solcher Störfälle verlangt.
Das Seminar soll Verständnis wecken für eine sorgfältige Durchführung der Gefahren- und Risikoanalyse. Eine gute Qualität der Durchführung ist die grundlegende Voraussertzung für das Aufdecken von Gegebenheiten, die zu unerwünschten Ereignissen oder gar Störfällen führen können.
Das Seminar zeigt Methoden ind Praxisbeispiele zur Gefahren- und Risikoanalyse wie auch die Darstellung deren Ereignisse im Sicherheitsbericht und gibt Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussion.