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Workshop zum BImSchG und zur TA Luft - insbesondere zur Genehmigung und Überwachung von Anlagen im Bereich der kommunalen Zuständigkeit in NRW (U034D1004I)

13.-14.04.2010 in Duisburg

Erläuterung wesentlicher Regelungsinhalte des BImSchG`s und der TA Luft und Gruppenübungen zu deren Praxisanwendung


Die im Juli 2002 novellierte Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft hat als Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz für Genehmigung und Betrieb umweltrelevanter gewerblicher wie industrieller Anlagen eine sehr große Bedeutung. Für eine Vielzahl von Anlagen bestimmt die TA Luft die Anforderungen im Bereich der Luftreinhaltung und konkretisiert den Stand der Technik. Für Antragssteller, Anlagenbetreiber, Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz, Beratungs- bzw. Ingenieurbüros sowie Vertreter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden ergeben sich aus der Anwendung der TA Luft eine Vielzahl von Fragestellungen.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Teilnehmern/Innen die Regelungsinhalte der TA Luft (einführend und an Beispielen in Gruppenarbeit orientiert) zu vermitteln, dabei über Hintergründe zu informieren, Unterschiede zur „alten“ TA Luft aufzuzeigen, Fragestellungen, die sich aus der Anwendung ergeben, zu behandeln und Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen und -vorschriften zu beleuchten. Nicht zuletzt aufgrund des notwendigen Interessensausgleichs zwischen wirtschaftlichen Belangen und Belangen des Umweltschutzes ist eine einheitliche und eindeutige Behandlung des Themas notwendig. Bei der Konzeption zum Inhalt dieses Seminars wurden Schwerpunktthemen im Bereich der kommunalen Zuständigkeit (NRW) ausgewählt.

Dieser Workshop eignet sich insbesondere auch als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz. Damit diese ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutzbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen. Zum Nachweis gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber erhalten die Teilnehmer am Ende des Lehrgangs ein Zertifikat.

Im Vorfeld des Seminars können aus dem Teilnehmerkreis Fragen, auf die im Seminar eingegangen werden soll, per E-Mail gesendet werden an:

Wilhelm.Terfort@brms.nrw.de

Weitere Informationen in unserem Veranstaltungsflyer



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Workshop zum BImSchG und zur TA Luft - insbesondere zur Genehmigung und Überwachung von Anlagen im Bereich der kommunalen Zuständigkeit in NRW (U034D1004I)


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Kursnummer

U034D1004I

Termin

13.-14.04.2010

Uhrzeit

09:00-17:00 Uhr

Ort

Duisburg

 

 

Gebühren

 

normal

495,00 €

Verbandsmitglieder

445,00 €

Behörden und Kommunen nicht NRW

330,00 €

Kommunen NRW

49,00 €

Inhaltliche Fragen

Dr. Edgar Tschech

Fon: 02065-770-124 / Fax: 02065-770-117

E-Mail an Kontakt...

 

Organisatorische Fragen

Jens Sinnebrink

Fon: 02065-770-125 / Fax: 02065-770-117

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