Das Immissionsschutzrecht regelt die Zulassung und Überwachung von gewerblichen Anlagen und hat daher sowohl für den Umweltschutz wie auch für die Industrie eine herausragende Bedeutung. Durch seinen hohen Detaillierungsgrad trifft es eine Vielzahl von Vorgaben, die Behördenentscheidungen auch im Interesse der Wirtschaft berechenbar machen. Ergänzt werden diese Regelungen des Bundes-Immissionsschutzrechts durch Vorschriften des UVPG und des allgemeinen Verwaltungsrechts, wie etwa des VwVfG und der VwGO. Dies führt zu einer komplexen Rechtslage. Gleichzeitig ist die Anwendung des Immissionsschutzrechts in der Praxis aufgrund seiner Aufgabenstellung, einen festen Rahmen für gewerbliche Tätigkeit zu setzen und Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen zu lösen, auch einer hohen verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte unterworfen.
Ein rechtssicheres Verwaltungshandeln setzt insoweit weitreichende Kenntnisse nicht nur technischer Fragestellungen, sondern auch verwaltungsrechtlicher Anforderungen voraus.
Die Kenntnis verwaltungsrechtlicher Anforderungen bietet in vielen Problemfällen praktikable Lösungen. Ein wesentliches Element soll insoweit der Erfahrungsaustausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sein.