Aktuelle Rechtsvorgaben und die Umsetzung in der täglichen Praxis
Seit dem 01.02. 2007 gilt die „Verordnung zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien“. Diese neue Rechtsverordnung ergänzt und verschärft die Regelungen für die Abfallannahme auf Deponien, die bislang nur durch die Abfallablagerungsverordnung, die Deponieverordnung und die Deponieverwertungsverordnung vorgegeben wurden. Aufgrund der neuen Rechtsverordnung sind seit dem 01.02.2007 weitergehende organisatorische Maßnahmen und vertiefte Fachkenntnisse bei den Mitarbeitern im Annahmebereich aller Deponien in Deutschland notwendig. Es ist nicht mehr nur eine Prüfung der datentechnischen Übereinstimmung der angelieferten Abfälle erforderlich, sondern eine vertiefte Qualitätskontrolle und eine lückenlose Dokumentation der Ergebnisse aus der Qualitätsüberwachung (Deklaration, Annahmekontrolle, Einbaukontrolle) und der Einbaubereiche.
Darüber hinaus sind zukünftig vor allem auch die Vorgaben der LAGA PN 98 als Regelungsgrundlage für die Probenahme und zur Durchführung der Analysen konsequenter als bisher anzuwenden.
Das Fachseminar stellt die alten und die zum 01.02.2007 neu hinzugekommenen Regelungen für die Abfallannahme auf Deponien umfassend vor. Insbesondere soll die Frage geklärt werden: „Wie können die neuen Vorgaben wirtschaftlich vernünftig und juristisch einwandfrei im Betriebsalltag umgesetzt werden?“
Es sollen organisatorische und technische Möglichkeiten zur Umsetzung der neuen Vorgaben vorgestellt und diskutiert werden. Neben den rechtlichen Regelungen werden die Probenahme und deren Techniken sowie Organisationshilfen zur Erfüllung der Anforderungen im Mittelpunkt des Fachseminars stehen.