Mit Anerkennung als Fortbildungslehrgang nach § 11 Entsorgungsfachbetriebeverordnung und § 6 Transportgenehmigungsverordnung
Aktuelles Fachwissen für das Leitungspersonal auf Deponien
Zum 16. Juli 2009 tritt eine vollständig neue Deponieverordnung in Kraft. Die neue Deponieverordnung vereinigt sämtliche bislang für Deponien geltenden Rechtsvorschriften, nämlich die Abfallablagerungsverordnung, die Deponieverordnung, die Deponieverwertungsverordnung, die TA Abfall und die TA Siedlungsabfall in einer einheitlichen Verordnung. Mit dem 16.07.2009 verlieren die genannten Regelwerke ihre Geltung und werden durch die neue Verordnung ersetzt.
Die neue Deponieverordnung beschränkt sich nicht nur auf eine Zusammenfassung des bisherigen Deponierechts in einer einheitlichen Verordnung. Sie enthält auch zahlreiche inhaltliche bzw. materielle Änderungen. Hervorzuheben sind zum Beispiel neue Möglichkeiten und Anforderungen im Hinblick auf die Abdichtungssysteme, die Zuordnungswerte für die einzelnen Deponieklassen, das Annahmeverfahren oder die Deponieabschnittsbildung.
§ 4 Deponieverordnung verlangt, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen auf Deponien mindestens alle zwei Jahre, einen Fachkundelehrgang absolvieren. Der hier angebotene zweitägige Lehrgang vermittelt die durch § 4 DepV geforderte Fachkunde und ist gleichzeitig vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen als Fortbildungslehrgang nach § 11 EfbV und § 6 TgV anerkannt.
Am ersten Lehrgangstag wird die neue Deponieverordnung ausführlich vorgestellt. Neben der Vermittlung der Systematik der neuen Verordnung werden alle relevanten inhaltlichen Veränderungen zum derzeit noch geltenden Deponierecht dargestellt und erläutert.
Am zweiten Lehrgangstag stehen die technischen und organisatorischen Möglichkeiten und Maßnahmen zur wirtschaftlich vernünftigen Praxisumsetzung der rechtlichen Vorgaben im Mittelpunkt. Des Weiteren wird das Thema Arbeitsschutz ausführlich behandelt.
Nach dem Besuch des Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat zum Nachweis der Fachkunde nach § 4 DepV und zusätzlich ein Zertifikat zum Nachweis der Fortbildung nach § 11 EfbV und § 6TgV.
Beide Lehrgangstage können auch jeweils als Einzelseminare unter den folgenden Titeln gebucht werden (siehe Rückseite):