Eine Darstellung der Regelwerke zum Betrieb, zur Stilllegung und Nachsorge von Deponien als geschlossenes System
Rechtsfragen und Lösungsmöglich-keiten für die Praxis
Am 1. August 2002 ist die Deponieverordnung in Kraft getreten. Das „neue Deponierecht“ wird aber nicht nur durch dieses Regelwerk bestimmt. Die Vorschriften und Regelungen der Deponieverordnung, der Abfallablagerungsverordnung, der TA Abfall und der TA Siedlungsabfall greifen ineinander. Hierdurch ist ein komplexes und teilweise auch äußerst kompliziertes Regelungsgeflecht entstanden, das praxisbedeutsame Schwierigkeiten aufwirft.
Diese Veranstaltung will Schneisen ins Paragraphendickicht schlagen, durch die neuen Regelungen begründete Fragen des Deponiebetriebs beantworten sowie auf rechtliche Risiken und Handlungsoptionen hinweisen.
Als sinnvolle Ergänzung empfiehlt es sich den TeilnehmerInnen am folgenden Tag das Seminar „Praxisumsetzung des neuen Deponierechts“ zu besuchen. Dieses erläutert und diskutiert die technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Umsetzung des neuen Deponierechts in die Betriebspraxis. Beide Seminare sind inhaltlich aufeinander abgestimmt.