Aktualisierung der Fachkunde für Abfallentsorger, Abfalltransporteure und Abfallmakler
Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre einen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen. Diese Regelung gilt gleichfalls für die verantwortlichen Personen in Unternehmen, die Maklergeschäfte mit Abfällen tätigen. Die verantwortlichen Personen in Betrieben, die Abfälle ausschließlich transportieren, sind verpflichtet alle drei Jahre an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Im Mittelpunkt des Fortbildungslehrgangs stehen die Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht sowie die aktuelle Rechtsprechung. Die Änderungen werden vorgestellt und die Umsetzung im Betrieb ausführlich erklärt und diskutiert. Darüber hinaus wird für die Praxis wichtiges Wissen aufgefrischt und die Anwendung im Betrieb anhand von Fallbeispielen erläutert. Des weiteren können die Teilnehmer im Vorfeld des Lehrgangs Einzelprobleme und individuelle Fragen einreichen, auf die im Lehrgang gesondert eingegangen wird. Diese Lehrgänge gelten gleichzeitig als regelmäßige Fortbildung (Auffrischung) für Betriebsbeauftragte für Abfall.
Voraussetzung für die Teilnahme an den Fortbildungslehrgängen ist der Nachweis des Besuchs eines Grundlehrgangs gemäß §9 EfbV und §3 TgV. Bitte reichen Sie mit der Anmeldung eine Kopie Ihrer Bescheinigung über die Teilnahme an einem Grundkurs ein!