Das kleine 1 * 1 für Mitarbeiter in Entsorgungsunternehmen / Sachkunde gemäß § 10 Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung
Grundlagenseminar zum sicheren Umgang mit Begrifflichkeiten und abfallrechtlichen Dokumenten
Nach § 10 Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung muss das „sonstige Personal“ in Entsorgungsfachbetrieben für die wahrgenommene Tätigkeit die erforderliche Sachkunde besitzen. Der hier vorgestellte zweitägige Workshop vermittelt die geforderte Sachkunde bzw. hilft neuen Mitarbeitern, die Grundlagen des Abfallrechts, die sie für ihre Aufgaben in der Auftragsabwicklung, Einsatzleitung, Abfallannahme, Disposition oder dem Vertrieb benötigen, zu erlernen. Neu- und Quereinsteigern wird das notwendige Basiswissen für die Arbeit im Entsorgungsbetrieb vermittelt.
Zu Beginn des Workshops werden den Teilnehmenden wesentliche Inhalte und Begrifflichkeiten des Abfallrechts, wie z.B.
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„Abfall“ und „Produkt“ sowie
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„Verwertung“, „Beseitigung“ und „Entsorgung“
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„Erzeuger“ und „Besitzer“
erläutert.
Neben den Grundlagen des Abfallrechts - Einblick in das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - werden die abfallrechtliche Nachweisführung und die Anwendung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens im Entsorgungsbetrieb gemeinsam mit den Teilnehmern ausführlich besprochen. Gründlich werden die Einstufung von Abfällen und das Ausfüllen der (elektronischen) Formulare an praxisorientierten Beispielen eingeübt.
Jederzeit haben die Teilnehmenden die Gelegenheit Fragen aus ihren Unternehmen zur Diskussion zu stellen.