Grundschulung für alle Personen bei Abfallerzeugern, Abfallbeförderern und Abfallentsorgern, die zukünftig mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren arbeiten und die elektronische Signatur nutzen werden
Die Nachweisverordnung regelt die Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle. Bislang erfolgt die abfallrechtliche Überwachung mittels Begleitschein, Entsorgungsnachweis und eigenhändiger Unterschrift auf diesen aus Papier gemachten Dokumenten. Gemäß der Nachweisverordnung in der aktuellen Fassung wird ab dem 1. April 2010 die abfallrechtliche Überwachung in elektronischer Form zur Pflicht. Dann müssen die Nachweisdokumente am PC erstellt und in elektronischer Form den am Entsorgungsvorgang Beteiligten übermittelt werden. Zu unterzeichnen sind die Entsorgungsdokumente dann durch qualifizierte elektronische Signatur.
Zur Nutzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens werden eine geeignete Softwarelösung sowie die entsprechende Hardware benötigt. Für die qualifizierte elektronische Signatur als Ersatz der eigenhändigen Unterschrift wird die Nutzung einer Signaturkarte und eines externen Kartenlesegeräts erforderlich. Die Signaturkarte erhält der einzelne Mitarbeiter nur persönlich auf Antrag in Verbindung mit einem zugelassenen Trustcenter.
Bei der Nutzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens und der elektronischen Signatur werden sich für den Anwender in der Praxis eine ganze Reihe von Fragen ergeben. Damit der Übergang auf die neue Form der abfallrechtlichen Überwachung reibungs- und problemlos abläuft, empfiehlt sich es sich jedem zukünftigen Anwender an einer entsprechenden Schulung teilzunehmen.
Während der vorliegenden Veranstaltung geht es nicht nur darum Informationen weiter zu geben, sondern vielmehr soll in die praktische Anwendung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens und der elektronischen Signatur gezielt und intensiv eingewiesen werden. Die möglichen Probleme in der Praxis vor Ort werden ausführlich besprochen werden.
Zu Beginn der Schulung wird zunächst umfassend in das elektronische Abfallnachweisverfahren eingeführt.
Anschließend werden im weiteren Verlauf die Teilnehmer im Umgang mit der Signaturkarte, dem elektronischen Signieren, dem Zugang zur Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS), in der Erstellung und im Umgang mit elektronischen Begleitscheinen sowie in der elektronischen Registerführung an praktischen Beispielen geschult. Ferner wird den Teilnehmern die Gelegenheit gegeben, Detailfragen aus ihrem Unternehmen persönlich mit den Referenten zu erörtern.
Am Nachmittag besteht die Möglichkeit direkt eine persönliche Signaturkarte zu einem ermäßigten Angebotspreis zu beantragen und zu erhalten. Sollten Sie dieses wünschen, so bitten wir Sie uns dieses bereits mit der Anmeldung zur Schulung (siehe Rückseite) durch Ankreuzen des betreffenden Feldes mitzuteilen. Wir werden Ihnen dann umgehend ein aktuelles Angebot für eine Signaturkarte und das notwendige Zubehör (Kartenlesegerät, Software etc.) übersenden und Ihre für die Kartenbeantragung erforderlichen persönlichen Daten abfragen.
Unsere Schulung wendet sich an alle Personen, die mit der praktischen Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens in ihrem Unternehmen betraut sind.
Um einen intensiven Austausch zwischen den Teilnehmer/-innen und den Referenten zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl auf 25 begrenzt.