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Schulung zur Anwendung des elektronischenAbfallnachweisverfahrens und der elektronischen Signatur (K068D1003I)

16.03.2010 in Duisburg

Grundschulung für alle Personen bei Abfallerzeugern, Abfallbeförderern und Abfallentsorgern, die zukünftig mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren arbeiten und die elektronische Signatur nutzen werden


Die Nachweisverordnung regelt die Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle. Bislang erfolgt die abfallrechtliche Überwachung mittels Begleitschein, Entsorgungsnachweis und eigenhändiger Unterschrift auf diesen aus Papier gemachten Dokumenten. Gemäß der Nachweisverordnung in der aktuellen Fassung wird ab dem 1. April 2010 die abfallrechtliche Überwachung in elektronischer Form zur Pflicht. Dann müssen die Nachweisdokumente am PC erstellt und in elektronischer Form den am Entsorgungsvorgang Beteiligten übermittelt werden. Zu unterzeichnen sind die Entsorgungsdokumente dann durch qualifizierte elektronische Signatur.

Zur Nutzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens werden eine geeignete Softwarelösung sowie die entsprechende Hardware benötigt. Für die qualifizierte elektronische Signatur als Ersatz der eigenhändigen Unterschrift wird die Nutzung einer Signaturkarte und eines externen Kartenlesegeräts erforderlich. Die Signaturkarte erhält der einzelne Mitarbeiter nur persönlich auf Antrag in Verbindung mit einem zugelassenen Trustcenter.

Bei der Nutzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens und der elektronischen Signatur werden sich für den Anwender in der Praxis eine ganze Reihe von Fragen ergeben. Damit der Übergang auf die neue Form der abfallrechtlichen Überwachung reibungs- und problemlos abläuft, empfiehlt sich es sich jedem zukünftigen Anwender an einer entsprechenden Schulung teilzunehmen.

Während der vorliegenden Veranstaltung geht es nicht nur darum Informationen weiter zu geben, sondern vielmehr soll in die praktische Anwendung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens und der elektronischen Signatur gezielt und intensiv eingewiesen werden. Die möglichen Probleme in der Praxis vor Ort werden ausführlich besprochen werden.

Zu Beginn der Schulung wird zunächst umfassend in das elektronische Abfallnachweisverfahren eingeführt.
Anschließend werden im weiteren Verlauf die Teilnehmer im Umgang mit der Signaturkarte, dem elektronischen Signieren, dem Zugang zur Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS), in der Erstellung und im Umgang mit elektronischen Begleitscheinen sowie in der elektronischen Registerführung an praktischen Beispielen geschult. Ferner wird den Teilnehmern die Gelegenheit gegeben, Detailfragen aus ihrem Unternehmen persönlich mit den Referenten zu erörtern.
Am Nachmittag besteht die Möglichkeit direkt eine persönliche Signaturkarte zu einem ermäßigten Angebotspreis zu beantragen und zu erhalten. Sollten Sie dieses wünschen, so bitten wir Sie uns dieses bereits mit der Anmeldung zur Schulung (siehe Rückseite) durch Ankreuzen des betreffenden Feldes mitzuteilen. Wir werden Ihnen dann umgehend ein aktuelles Angebot für eine Signaturkarte und das notwendige Zubehör (Kartenlesegerät, Software etc.) übersenden und Ihre für die Kartenbeantragung erforderlichen persönlichen Daten abfragen.

Unsere Schulung wendet sich an alle Personen, die mit der praktischen Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens in ihrem Unternehmen betraut sind.


Um einen intensiven Austausch zwischen den Teilnehmer/-innen und den Referenten zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl auf 25 begrenzt.

Weitere Informationen in unserem Veranstaltungsflyer



Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.)

ONLINE-ANMELDUNG FÜR DIE VERANSTALTUNG

Schulung zur Anwendung des elektronischenAbfallnachweisverfahrens und der elektronischen Signatur (K068D1003I)


Bitte tragen Sie Ihre vollständige Rechnungsanschrift in das Formular ein und versenden Sie dieses mit dem Button "Abschicken". Sie erhalten in Kürze eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sobald die Mindestteilnehmerzahl für die Veranstaltung erreicht ist, wird Ihnen als Nächstes eine Veranstaltungs-Bestätigung mit Anfahrtsskizze zugesandt.


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Kursnummer

K068D1003I

Termin

16.03.2010

Uhrzeit

09:00-17:00 Uhr

Ort

Duisburg

 

 

Gebühren

 

normal

295,00 €

Verbandsmitglieder

265,00 €

Inhaltliche Fragen

Dr. Edgar Tschech

Fon: 02065-770-124 / Fax: 02065-770-117

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Organisatorische Fragen

Ulrike Gerritzmann-Filali

Fon: 02065-770-129 / Fax: 02065-770-117

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