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Elektronische Nachweisführung bei der Abfallentsorgung (K066D1012I)

08.12.2010 in Duisburg

Neuregelungen zur Abfallnachweisführung — GrundlegendeInformationen zur technischen und organisatorischenUmsetzung — Klärung von aktuellen Fragen ausder Anwendungspraxis


Die Nachweisverordnung regelt die Überwachung der Abfallentsorgung. Die bisherige Nachweisführung mit Hilfe von Formularen auf Papier wurde durch die Novelle der Nachweisverordnung grundlegend verändert. Seit dem 1. April 2010 ist die elektronische Nachweisführung Pflicht für alle Abfallwirtschaftsbeteiligten.


Für die Einführung der elektronischen Form gab und gibt es Übergangsregelungen. Bis zum 01.04.2010 konnte das elektronische Verfahren auf freiwilliger Basis genutzt werden. Doch ab dem 01.04.2010 wurde die elektronische Nachweisführung für alle Abfallerzeuger, Abfallentsorger sowie Einsammler und Beförderer verbindlich. Zudem ist seit dem 01.04.2010 die elektronische Signatur für die Abfallentsorger Pflicht. Ab dem 01.02.2011 müssen auch die Abfallerzeuger, Abfalleinsammler und -beförderer elektronisch signieren.


Bei der bisherigen Umsetzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sind sehr viele Fragen und Problemstellungen aufgekommen, die in den meisten Unternehmen noch nicht befriedigend gelöst sind. Um zu reibungslosen und effizienten Abläufen zu gelangen, ist weiterhin die intensive Beschäftigung mit der Thematik erforderlich.


Zu Beginn des Fachseminars wird zunächst der rechtliche Rahmen der Abfallüberwachung kurz vorgestellt. Anschließend werden im weiteren Verlauf des Vormittags das elektronische Verfahren und deren technische Umsetzung (u.a. Ablauf der elektronischen Prozesse, Schnittstellen, Zentrale Koordi-nierungsstelle, elektronische Signatur) ausführlich erörtert werden. Während des Nachmittags werden auf der Basis der Fragen der Teilnehmer die aktuellen Umsetzungsprobleme ausführlich behandelt und praxistaugliche Lösungskonzepte erarbeitet.


Das Seminar wendet sich an alle Personen, die mit der Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens in ihrem Unternehmen aktiv betraut sind bzw. dafür technisch oder organisatorisch verantwortlich sind.


Im Rahmen dieses Workshops will das BEW aktuelle Informationen, Hilfestellungen, Lösungsansätze und Handlungsanleitungen für die aktuelle Umsetzung und nutzvolle Praxistipps bei der Anwendung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens bieten.

Weitere Informationen in unserem Veranstaltungsflyer



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Elektronische Nachweisführung bei der Abfallentsorgung (K066D1012I)


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Kursnummer

K066D1012I

Termin

08.12.2010

Uhrzeit

09:00-16:30 Uhr

Ort

Duisburg

 

 

Gebühren

 

normal

395,00 €

Verbandsmitglieder

355,00 €

Teilnahmegebühr für Behördenmitarbeiter/-innen

220,00 €

Inhaltliche Fragen

Dr. Edgar Tschech

Fon: 02065-770-124 / Fax: 02065-770-117

E-Mail an Kontakt...

 

Organisatorische Fragen

Ulrike Gerritzmann-Filali

Fon: 02065-770-129 / Fax: 02065-770-117

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