Schärfer werdende Gesetze und Vorschriften zur umweltgerechten Schadstoffentsorgung zwingen Kommunen und Landkreise entsprechende Einrichtungen vorzuhalten, z.B. mobile Sammlung, Recyclinghöfe.
Der Umgang mit Gefahrstoffen setzt ein großes Wissen voraus, so dass der Gesetzgeber einen Leitfaden geschaffen hat. So enthält dieser Leitfaden z.B. Anforderungen an die eingesetzten Fachkräfte.
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Mindestqualifikation als Chemielaborant bzw. Ver- und Entsorger (Fachrichtung Abfall)
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Sachkundenachweis gemäß TRGS 520
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Schulung als beauftragte Person gemäß § 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung
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Ausbildung als Ersthelfer
Den Teilnehmenden werden Kenntnisse im richtigen Umgang mit gefährlichen Abfällen, den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und Verhaltensregeln bei Unfällen vermittelt. Außerdem erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die für den Betrieb von Schadstoffsammelstellen relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere die Gefahrstoffverordnung. Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.