Wer Gefahrgut versendet oder transportiert braucht Grundkenntnisse im Gefahrgutrecht
Die Pflichten der beauftragten Personen müssen unabhängig von der Menge an Gefahrgütern wahrgenommen werden, die die Unternehmen oder Behörden versenden, befördern oder zur Beförderung übergeben.
Die Beauftragten, wie beispielsweise Disponenten oder Lagerleiter, übernehmen in eigener Verantwortung Unternehmerpflichten. Entsprechend der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung müssen sie gefahrgutrechtliche Kenntnisse besitzen und diese durch zu wiederholende Schulungen nachweisen. Beauftragt der Unternehmer niemanden ausdrücklich, so gilt er selbst als beauftragte Person und muss ebenfalls seine Sachkunde nachweisen.
Im Verlauf dieses zweitägigen Seminars werden komprimiert die Grundkenntnisse vermittelt, die Sie zur rechtsicheren Erledigung Ihrer Aufgaben benötigen. Hierzu gehört u.a. die Handhabung der Teile 1 bis 9 des ADR. Durch Übungsbeispiele werden diese Kenntnisse vertieft.
Als Arbeitsunterlage erhalten Sie verschiedene Verordnungstexte z.B. GGBefG, GbV, ADR/GGVSE.
Hinweis
Dieses Seminar können Sie auch als Inhouseschulung buchen. Erfragen Sie bitte ein auf Ihre Belange zugeschnittenes Angebot.