Ökologische Grundlagen und Anregungen für eine naturnahe Gewässerunterhal-tung in der Praxis
Das Gewässernetz von Nordrhein-Westfalen umfasst mehr als 10.000 Bäche und Flüsse. Als blaue Lebensadern durchziehen sie die freie Landschaft und unsere Städte, im Tiefland ebenso wie im Mittelgebirge.
Auf Grund der vielfältigen Nutzungsansprüche des Menschen wurden Fließgewässer ausgebaut und begradigt. Damit verbunden sind Beeinträchtigungen der Gewässer- und Uferstruktur, der Durchgängigkeit, des Abflussgeschehens und der Wasserqualität. In Folge dieser Veränderungen wurde die Hochwassergefahr verschärft, die Selbstreinigungskraft vermindert, die Erholungsfunktion der Fließgewässer für den Menschen nachteilig verändert und nicht zuletzt die Funktionen im Naturhaushalt beeinträchtigt. Die Monotonisierung der Gewässerstrukturen und der Strömungsverhältnisse sowie die fehlende Durchgängigkeit führten zu einer Verarmung der Pflanzen- und Tierwelt im Gewässer.
Heute sind der Schutz und die naturnahe Entwicklung von Gewässern als Bestandteil von Natur und Landschaft anerkannte gesellschaftspolitische Ziele. Mit der Wasserrahmenrichtlinie wurden die Anforderungen an eine langfristig ökologisch ausgerichtete Gewässerbewirtschaftung konkretisiert und Fristen für die Umsetzung festgelegt.
Dem Gewässerunterhalter kommt bei der Umsetzung dieser Zielstellung eine besondere Verantwortung für das Gewässer zu. Er ist es, der in der Praxis die Strukturbedingungen des Lebensraumes Fließgewässer mitgestaltet. Die Verbesserung der Gewässerstruktur in der Fläche ist gerade auch durch naturnahe Unterhaltungsmaßnahmen beeinflussbar. Schonende Unterhaltungsmaßnahmen und naturnahe Gewässerentwicklung sollen die ökologischen Funktionen von Bächen und Flüssen verbessern und dazu beitragen, den guten ökologischen Zustand der Gewässer wiederherzustellen Dem Gewässerunterhalter kommt somit heute die Doppelaufgabe „Erhalt eines naturnahen Lebensraumes” und „Verhinderung von Schäden” zu.