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Veranstaltungen ausschließlich für Beschäftigte der Bezirksregierungen und des LANUV NRW

Betriebsbeauftragte für Wassergewinnungsgebiete (V005E1004I)

20.-21.04.2010 in Essen

Grundlehrgang zum Erlangen der benötigten Fachkunde gemäß § 13, Abs. 2 Nr. 3 WHG


Unternehmen; die eine wasserrechtliche Bewilligung und Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung aus Wassergewinnungsanlagen haben, können zur Bestellung eines verantwortlichen Betriebsbeauftragten Wasser verpflichtet werden. Die Rechtsgrundlage dieser Anordnung durch die Genehmigungsbehörden ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG gültig ab 01. März 2010) geregelt. Der Betriebsbeauftragte muss die zur Erfüllung der Pflichten erforderliche Fachkunde entsprechend nachweisen und diese Fachkunde regelmäßig auffrischen.

Der Fachkundelehrgang vermittelt den Teilnehmenden Kenntnisse, um die Aufgaben eines Betriebsbeauftragten Wasser gemäß den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes § 13, Abs. 2 Nr. 3 verantwortlich und kompetent erfüllen zu können. Sie erlangen das notwendige Fachwissen, um die geforderten betrieblichen und rechtlichen Verpflichtungen, die in ihrem Verantwortungsbereich der Trinkwassergewinnung festgeschrieben sind, umzusetzen.

Mehr in unserem Veranstaltungsflyer (PDF)...



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Betriebsbeauftragte für Wassergewinnungsgebiete (V005E1004I)


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Kursnummer

V005E1004I

Termin

20.-21.04.2010

Uhrzeit

09:00-16:30 Uhr

Ort

Essen

 

 

Gebühren Normal

510,00 €

Gebühren ermäßigt*

470,00 €

*für Mitarbeiter in Verbänden und

Entsorgungsgemeinschaften

 

Monika Flocke

Fon: 0201-8406-803 / Fax: 0201-8406-817

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