Grundlehrgang zum Erlangen der benötigten Fachkunde gemäß § 13, Abs. 2 Nr. 3 WHG
Unternehmen; die eine wasserrechtliche Bewilligung und Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung aus Wassergewinnungsanlagen haben, können zur Bestellung eines verantwortlichen Betriebsbeauftragten Wasser verpflichtet werden. Die Rechtsgrundlage dieser Anordnung durch die Genehmigungsbehörden ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG gültig ab 01. März 2010) geregelt. Der Betriebsbeauftragte muss die zur Erfüllung der Pflichten erforderliche Fachkunde entsprechend nachweisen und diese Fachkunde regelmäßig auffrischen.
Der Fachkundelehrgang vermittelt den Teilnehmenden Kenntnisse, um die Aufgaben eines Betriebsbeauftragten Wasser gemäß den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes § 13, Abs. 2 Nr. 3 verantwortlich und kompetent erfüllen zu können. Sie erlangen das notwendige Fachwissen, um die geforderten betrieblichen und rechtlichen Verpflichtungen, die in ihrem Verantwortungsbereich der Trinkwassergewinnung festgeschrieben sind, umzusetzen.