In der seit vielen Jahren bewährten Seminarreihe „Bodenschutzrecht“ werden sowohl aktuelle Fragen des Bodenschutzes und der Altlastenbearbeitung als auch klassische Fragen wie die der Störerhaftung, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Ermessensausübung, rechtliche Anforderungen an die Grundwassersanierung etc. aufgegriffen. Hierbei werden auch aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung dargestellt und für die Praxis aufbereitet.
Da die Halbwertzeit von Gesetzen insbesondere im Umweltbereich sehr kurz ist, muss sich die Praxis ständig mit neuen gesetzlichen Regelungen oder mit Gesetzesänderungen beschäftigen, wie z.B. mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz, das am 01.03.2010 in Kraft getreten ist, und mit den geplanten Rechtsverordnungen.
In diesem Jahr greifen die Referenten in dem Seminar praxisrelevante Fragen zu folgenden Themen auf:
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Nach welchen Maßstäben sind altlastenbedingte Grundwasserschäden zu bewerten und zu sanieren? Bringt das neue WHG Änderungen?
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Wie werden Verdachtsflächen und Altlasten in der Bauleitplanung berücksichtigt?
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Wer hat welche Ansprüche auf Umweltinformationen bei den Umweltbehörden?
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Welche Informationen muss ein Grundstückseigentümer bzw. Anlagenbetreiber an die zuständige Behörde bei einem Altlastenverdacht weiterleiten?
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Gibt es Neues zur Störerhaftung bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen?
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Gibt es Neues zu öffentlich-rechtlichen Sanierungsverträgen?
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Wie übt die Behörde ihr Ermessen richtig aus und wie wird die Verhältnismäßigkeitsprüfung rechtsfehlerfrei durchgeführt?
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Wie werden Haftungsklauseln in Kaufverträgen für altlastenbehaftete Grundstücke rechtsfehlerfrei gestaltet?
und erarbeiten mit Ihnen praktikable und handhabbare Lösungswege.