Aktuelle Neuregelungen und deren Praxisanwendung für Planer, Betreiber und Behörden / Bundesweit behördlich anerkannte Fortbildung für Betriebs-beauftragte für Immissionsschutz
Das Immissionsschutzrecht regelt die Zulassung und Überwachung von Industrieanlagen und hat daher für den Umweltschutz eine herausragende Bedeutung. In letzter Zeit wurden sowohl auf europäischer, als auch auf nationaler Ebene eine Reihe neuer Vorschriften veröffentlicht, die in Verfahren häufig eine Verunsicherung sowohl bei den Antragsstellern als auch bei den beteiligten Behörden verursachen. Das Seminar informiert die Teilnehmenden umfassend über die neuen Regelungen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Die geänderten Anforderungen bei der Genehmigung und dem Betrieb von Anlagen werden anhand von Fallbeispielen ausführlich erörtert. Die gesamte Thematik wird in fachtechnischer, verwaltungsfachlicher und umweltrechtlicher Hinsicht dargestellt.
Wichtige Fragestellungen, die während des Seminars thematisiert werden, sind zum Beispiel:
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Welche Neuerungen sind aus Europa zu erwarten?
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Welche neuen Vorgaben sind in der novellierten IVU-Richtlinie (Industrie-Emissions-Richtlinie) zu erwarten und wann und wie werden diese in deutsches Recht umgesetzt?
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Was gibt es Neues im Emissionshandel?
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Welche Änderungen im BImSchG sind seit dem 01.03.2010 zu beachten?
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Welche Änderungen der TA Luft sind zu erwarten?
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Kann die Anlagenüberwachung privatisiert werden?
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Welche Ansprüche Dritter gegenüber Behörden bestehen, Umweltinformationen über Industrieanlagen und deren Umweltauswirkungen zu erlangen?
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Auf welche neuen Regelungen im Störfall- und Wasserrecht müssen sich die Betreiber einstellen?
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Welche Auswirkungen hat das novellierte Bundesnaturschutzgesetz auf Genehmigungsverfahren?