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Das neue Wasserrecht (U024D1004I)

28.04.2010 in Duisburg

Vorstellung, Erläuterung und Diskussion der Neuregelungen / Regelungsoptionen der Länder


Vorstellung, Erläuterung und Diskussion der Neuregelungen / Regelungsoptionen der Länder


Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 hat der Bund von seiner erweiterten Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Gegenstand dieses Gesetzes ist insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die umfassend moderni­sierten bundeswasser-rechtlichen Regelung­en waren ursprünglich für das zweite Buch des Umwelt­gesetzbuches geplant. Nach dessen Scheitern wurden die vorgesehenen Neuregelungen weitestgehend im Rahmen der Neufassung des WHG umgesetzt.

Ziel der Neuregelung des Wasserrechts war und ist insbesondere durch eine stärkere Vereinheitlichung und bessere Systematik die Verständlichkeit und Praktikabilität des Wasserrechts zu verbessern. Hierzu gehört auch die Überführung bestehenden Landesrechts in bundeseinheitliche Regelungen, soweit hierfür ein Bedürfnis besteht. Mit dem neuen Wasserrecht wurden zudem die Voraus­setzungen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung des EG-Wasserrechts geschaffen.

Das neue WHG tritt am 1. März 2010 in Kraft. Dies ist durch Art. 72 Abs. 3 Grundgesetz bedingt, der eine Sechs-Monats-Frist vorschreibt, um den Ländern ggfs. die Möglichkeit zur Abweichung zu geben. Die im neuen WHG vorgesehenen Ver­ordnungsermächtigungen sind allerdings schon sofort in Kraft getreten, um dem Bund kurzfristig den Erlass wichtiger Verordnungen zu ermöglichen.

Die Länder haben grundsätzlich die Möglichkeit von den bundesrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Ausgenommen sind stoff- und anlagenbezogene Regelungen.

Mehr in unserem Veranstaltungsflyer (PDF)...



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Das neue Wasserrecht (U024D1004I)


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Kursnummer

U024D1004I

Termin

28.04.2010

Uhrzeit

09:00-16:15 Uhr

Ort

Duisburg

Gebühr normal

295,00 €

Gebühr Ermäßigt

   265,00 €

Gebühr ermäßigt*

29,50 €

* für Angehörige von Kommunalverwaltungen 

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