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Die neue Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung — 1. BImSchV (Inkrafttreten: 22.03.2010) (U070D1006I)

07.06.2010 in Duisburg

Vorstellung, Erläuterung und Diskussion der novellierten 1. BImSchV und deren Praxisumsetzung


Kleinfeuerungsanlagen, z.B. in privaten Haushalten sowie Handwerks- und Gewerbe­betrieben, be-dürfen keiner Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Jedoch müssen sie die Anforderungen (u.a. Abgasgrenz­werte, Brennstoffwahl) der Kleinfeuerungs­anlagen-Verordnung (Erste Verordnung zur Durch­führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Ver-ordnung über kleine und mittlere Feuerungs-anlagen - 1. BImSchV) einhalten.


Aus verschiedenen Gründen war eine Über­arbeitung und Verschärfung der Anforderungen der bisherigen 1. BImSchV dringend notwendig geworden.

Weitere Informationen in unserem Veranstaltungsflyer



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Die neue Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung — 1. BImSchV (Inkrafttreten: 22.03.2010) (U070D1006I)


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Kursnummer

U070D1006I

Termin

07.06.2010

Uhrzeit

09:30-16:45 Uhr

Ort

Duisburg

 

 

Gebühren

 

normal

295,00 €

Behörden und Kommunen nicht NRW

220,00 €

Kommunen NRW

29,50 €

Inhaltliche Fragen

Dr. Edgar Tschech

Fon: 02065-770-124 / Fax: 02065-770-117

E-Mail an Kontakt...

 

Organisatorische Fragen

Jens Sinnebrink

Fon: 02065-770-125 / Fax: 02065-770-117

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