Vorstellung, Erläuterung und Diskussion der novellierten 1. BImSchV und deren Praxisumsetzung
Kleinfeuerungsanlagen, z.B. in privaten Haushalten sowie Handwerks- und Gewerbebetrieben, be-dürfen keiner Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Jedoch müssen sie die Anforderungen (u.a. Abgasgrenzwerte, Brennstoffwahl) der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Ver-ordnung über kleine und mittlere Feuerungs-anlagen - 1. BImSchV) einhalten.
Aus verschiedenen Gründen war eine Überarbeitung und Verschärfung der Anforderungen der bisherigen 1. BImSchV dringend notwendig geworden.