Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht

Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV

Beschreibung

Das Immissionsschutzrecht regelt die Zulassung und Überwachung von Industrieanlagen und hat daher für den Umweltschutz eine herausragende Bedeutung. In letzter Zeit wurden sowohl auf europäischer, als auch auf nationaler Ebene eine Reihe neuer Vorschriften veröffentlicht, die in Verfahren häufig eine Verunsicherung sowohl bei den Antragsstellern als auch bei den beteiligten Behörden verursachen.

Das Seminar informiert die Teilnehmenden umfassend über die neuen Regelungen für die Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Wichtige Fragestellungen, die während des Seminars thematisiert werden, sind zum Beispiel:

  • Wie soll die neue europäische Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) in deutsches Recht umgesetzt werden? Welche Änderungen bringen die Neuregelungen für Anlagenbetreiber und Umweltbehörden?
  • Wie wird die neue 4. BImSchV aussehen?
  • Wie sollen die Anforderungen aus den zukünftig verbindlich anzuwendenden BREF`s in Genehmigungsverfahren einfließen?
  • Welche Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen werden verschärft? Was ändert sich für Abfallverbrenner und –mitverbrenner?
  • Wie soll der Bericht über den Ausgangszustand des Bodens und Grundwassers nach Art. 22 IED aussehen? Wie weitreichend ist nach der Stilllegung die Verpflichtung zur Rückführung des Geländes zum Ausgangszustand?
  • Welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen werden zukünftig an Biogasanlagen gestellt?
  • Was gibt es Neues im Emissionshandel?
  • Welche aktuellen Neuerungen gibt es im Störfallrecht? Was wird die neue Seveso-III-Richtlinie bringen und wie soll sie national umgesetzt werden?
  • Welche Abstände müssen zwischen Industrieanlagen und öffentlich genutzten Flächen eingehalten werden?
  • Welche zusätzlichen Rechte erhalten anerkannte Umweltverbände nach der Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes?
  • Welche Pflichten, Aufgaben und Funktionen haben Immissionsschutzbeauftragte tatsächlich? Wofür tragen Immissionsschutzbeauftragte Verantwortung? Welchen Risiken sind sie ausgesetzt? Worauf muss bei der Bestellung geachtet werden?
  • Wann beginnt der Probebetrieb einer Anlage mit der Konsequenz der Anlagenüberwachung des Regelbetriebes und welche Möglichkeiten bestehen, an Daten zu kommen?
  • Wie weitgehend muss bei der Änderung von BImSchG-Anlagen die Öffentlichkeit beteiligt werden?
  • Wann kommt das elektronische Genehmigungsverfahren und wie soll es ablaufen?
Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.

Programm
09:00-17:00 Uhr

1. TAG, 20.03.2012

  • 9:00 Uhr
    Begrüßung / Einführung
    DR. EDGAR TSCHECH
    FRANZ-WILLI IVEN
  • 9:15 Uhr
    Aktueller Stand der Umsetzung der europäischen Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) — Änderungen des BImSchG und der 4. BImSchV
    JÜRGEN KÜHN
  • 10:00 Uhr
    Neue Anforderungen an Biogasanlagen auf der Grundlage des BImSchG
    JÜRGEN KÜHN
  • 10:30 Uhr Diskussion
  • 10:45 Uhr Kaffeepause
  • 11:15 Uhr
    Die IED und das BREF zu Großfeuerungsanlagen — Änderungsbedarf 13. BImSchV
    ROLF BECKERS
  • 12:00 Uhr
    Die IED — Änderungsbedarf 17.BImSchV
    MARKUS GLEIS
  • 12:45 Uhr Diskussion
  • 13:00 Uhr Mittagspause
  • 14:00 Uhr
    Auswirkungen des Art. 22 IED auf die Betreiber von Industrieanlagen
    RA DR. THOMAS GERHOLD
  • 14:45 Uhr
    Aktuelle Neuerungen im Emissionshandel
    DR. JÜRGEN LANDGREBE
  • 15:30 Uhr Diskussion
  • 15:45 Uhr Kaffeepause
  • 16:00 Uhr
    Humantoxikologische Bewertung von Luftschadstoffen
    PROF. DR. THOMAS EIKMANN
  • 16:45 Uhr
    Bewertung von Bioaerosolen
    RENATE HÜBNER
  • 17:30 Uhr Abschlussdiskussion


2. TAG, 21.03.2012

  • 9:00 Uhr
    Aktuelle Themen im Störfallrecht
    HEIKE SZAFINSKI
  • 9:45 Uhr
    Wieviel Abstand darf es sein? — Das Mücksch-Urteil
    des EuGH und seine Auswirkungen auf die deutsche Industrie
    RA DR. STEFAN KOBES
  • 10:30 Uhr Diskussion
  • 10:45 Uhr Kaffeepause
  • 11:15 Uhr
    Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil zu Trianel — Die Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes — Welche zusätzlichen Rechte erhalten anerkannte Umweltver-einigungen?
    MATTHIAS SAUER
  • 12:00 Uhr
    Der Immissionsschutzbeauftragte aus unternehmer¬ischer und behördlicher Sicht
    RA DR. MANFRED REBENTISCH
  • 12:45 Uhr Diskussion
  • 13:00 Uhr Mittagspause
  • 14:00 Uhr
    Behördlicher Regelungsbedarf für An- und Abfahrvorgänge
    DIETER BENDIK / WALTER KULISCH
  • 14:45 Uhr
    Auslegungshinweise zu § 16 BImSchG im Hinblick
    auf die notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung
    RA DR. GERNOT SCHILLER
  • 15:30 Uhr Diskussion
  • 15:45 Uhr Kaffeepause
  • 16:00 Uhr
    Aktueller Stand der Digitalisierung des BImSchG-Ver-fahrens / des elektronischen Genehmigungsver¬fahrens
    AXEL SUSCHKE
  • 16:30 Uhr Diskussion
  • 6:45 Uhr Abschlussdiskussion und Schlusswort
Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zielgruppe

Betriebsleiter/-innen, Immissionsschutz- und Umweltbeauftragte, Mitarbeiter/-innen aus Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltgutachter/-innen sowie Vertreter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Referenten
Veranstaltungsleitung
Herr Dipl.-Ing. Franz-Willi Iven, Bezirksregierung Köln (Köln)
Referenten
Herr Rolf Beckers, UBA - Umweltbundesamt (Dessau)
Herr Dieter Bendik, Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (Hildesheim)
Herr Prof. Dr. Thomas Eikmann, Justus-Liebig Universität Giessen (Giessen)
Herr RA Dr. Thomas Gerhold, avocado Rechtsanwälte (Köln)
Herr Markus Gleis, Umweltbundesamt (Dessau)
Frau Renate Hübner, BUB - Braunschweiger Umwelt-Biotechnologie GmbH (Braunschweig)
Herr Dr. Stefan Kobes, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft (Berlin)
Herr Walter Kubisch, Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg (Oldenburg)
Herr Jürgen Kühn, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Bonn)
Herr Dr. Jürgen Landgrebe, DEHSt Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (Berlin)
Herr RA Dr. Manfred Rebentisch, Clifford Chance Rechtsänwälte (Düsseldorf)
Herr Matthias Sauer, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Bonn)
Herr RA Dr. Gernot Schiller, Rechtsanwälte Redeker, Sellner, Dahs (Bonn)
Herr Dipl.-Ing. Axel Suschke, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Essen)
Frau Heike Szafinski, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)
Ort
Anfahrt zur Bildungsstätte Duisburg

Mit dem PKW

Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.


Direkt zum Google-Routenplaner

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.

Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.

Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!

Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.

Mit dem Taxi

Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.

Ansprechpartner
Inhaltliche Fragen
Bild von Edgar Tschech
Herr Dr. Edgar Tschech
Fon 02065-770-124
Fax 02065-770-117
Organisatorische Fragen
Bild von Jens Sinnebrink
Herr Jens Sinnebrink
Fon 02065-770-125
Fax 02065-770-117
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U059
Tagung
Beginn
Ende
Di. 20.03.2012
Mi. 21.03.2012
Kurs-Nr.
U059D1203
Gebühren
Regulär
495,00 €
Verbandsmitglieder(1)
445,00 €
Behörden und Kommunen außerhalb von NRW
360,00 €
Sondergebühr(2)
61,00 €
  • (1) z.B. VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr
  • (2) Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen (z.B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände)
  • In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.
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Weitere Informationen
Downloads z.B. FLYER
U059I
Flyer zur Veranstaltung
PDF, 919,97 kB
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