Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht
Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Das Immissionsschutzrecht regelt die Zulassung und Überwachung von Industrieanlagen und hat daher für den Umweltschutz eine herausragende Bedeutung. In letzter Zeit wurden sowohl auf europäischer, als auch auf nationaler Ebene eine Reihe neuer Vorschriften veröffentlicht, die in Verfahren häufig eine Verunsicherung sowohl bei den Antragsstellern als auch bei den beteiligten Behörden verursachen.
Das Seminar informiert die Teilnehmenden umfassend über die neuen Regelungen für die Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Wichtige Fragestellungen, die während des Seminars thematisiert werden, sind zum Beispiel:
- Wie soll die neue europäische Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) in deutsches Recht umgesetzt werden? Welche Änderungen bringen die Neuregelungen für Anlagenbetreiber und Umweltbehörden?
- Wie wird die neue 4. BImSchV aussehen?
- Wie sollen die Anforderungen aus den zukünftig verbindlich anzuwendenden BREF`s in Genehmigungsverfahren einfließen?
- Welche Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen werden verschärft? Was ändert sich für Abfallverbrenner und –mitverbrenner?
- Wie soll der Bericht über den Ausgangszustand des Bodens und Grundwassers nach Art. 22 IED aussehen? Wie weitreichend ist nach der Stilllegung die Verpflichtung zur Rückführung des Geländes zum Ausgangszustand?
- Welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen werden zukünftig an Biogasanlagen gestellt?
- Was gibt es Neues im Emissionshandel?
- Welche aktuellen Neuerungen gibt es im Störfallrecht? Was wird die neue Seveso-III-Richtlinie bringen und wie soll sie national umgesetzt werden?
- Welche Abstände müssen zwischen Industrieanlagen und öffentlich genutzten Flächen eingehalten werden?
- Welche zusätzlichen Rechte erhalten anerkannte Umweltverbände nach der Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes?
- Welche Pflichten, Aufgaben und Funktionen haben Immissionsschutzbeauftragte tatsächlich? Wofür tragen Immissionsschutzbeauftragte Verantwortung? Welchen Risiken sind sie ausgesetzt? Worauf muss bei der Bestellung geachtet werden?
- Wann beginnt der Probebetrieb einer Anlage mit der Konsequenz der Anlagenüberwachung des Regelbetriebes und welche Möglichkeiten bestehen, an Daten zu kommen?
- Wie weitgehend muss bei der Änderung von BImSchG-Anlagen die Öffentlichkeit beteiligt werden?
- Wann kommt das elektronische Genehmigungsverfahren und wie soll es ablaufen?
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
1. TAG, 20.03.2012
- 9:00 Uhr
Begrüßung / Einführung
DR. EDGAR TSCHECH
FRANZ-WILLI IVEN
- 9:15 Uhr
Aktueller Stand der Umsetzung der europäischen Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) — Änderungen des BImSchG und der 4. BImSchV
JÜRGEN KÜHN
- 10:00 Uhr
Neue Anforderungen an Biogasanlagen auf der Grundlage des BImSchG
JÜRGEN KÜHN
- 10:30 Uhr Diskussion
- 10:45 Uhr Kaffeepause
- 11:15 Uhr
Die IED und das BREF zu Großfeuerungsanlagen — Änderungsbedarf 13. BImSchV
ROLF BECKERS
- 12:00 Uhr
Die IED — Änderungsbedarf 17.BImSchV
MARKUS GLEIS
- 12:45 Uhr Diskussion
- 13:00 Uhr Mittagspause
- 14:00 Uhr
Auswirkungen des Art. 22 IED auf die Betreiber von Industrieanlagen
RA DR. THOMAS GERHOLD
- 14:45 Uhr
Aktuelle Neuerungen im Emissionshandel
DR. JÜRGEN LANDGREBE
- 15:30 Uhr Diskussion
- 15:45 Uhr Kaffeepause
- 16:00 Uhr
Humantoxikologische Bewertung von Luftschadstoffen
PROF. DR. THOMAS EIKMANN
- 16:45 Uhr
Bewertung von Bioaerosolen
RENATE HÜBNER
- 17:30 Uhr Abschlussdiskussion
2. TAG, 21.03.2012
- 9:00 Uhr
Aktuelle Themen im Störfallrecht
HEIKE SZAFINSKI
- 9:45 Uhr
Wieviel Abstand darf es sein? — Das Mücksch-Urteil
des EuGH und seine Auswirkungen auf die deutsche Industrie
RA DR. STEFAN KOBES
- 10:30 Uhr Diskussion
- 10:45 Uhr Kaffeepause
- 11:15 Uhr
Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil zu Trianel — Die Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes — Welche zusätzlichen Rechte erhalten anerkannte Umweltver-einigungen?
MATTHIAS SAUER
- 12:00 Uhr
Der Immissionsschutzbeauftragte aus unternehmer¬ischer und behördlicher Sicht
RA DR. MANFRED REBENTISCH
- 12:45 Uhr Diskussion
- 13:00 Uhr Mittagspause
- 14:00 Uhr
Behördlicher Regelungsbedarf für An- und Abfahrvorgänge
DIETER BENDIK / WALTER KULISCH
- 14:45 Uhr
Auslegungshinweise zu § 16 BImSchG im Hinblick
auf die notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung
RA DR. GERNOT SCHILLER
- 15:30 Uhr Diskussion
- 15:45 Uhr Kaffeepause
- 16:00 Uhr
Aktueller Stand der Digitalisierung des BImSchG-Ver-fahrens / des elektronischen Genehmigungsver¬fahrens
AXEL SUSCHKE
- 16:30 Uhr Diskussion
- 6:45 Uhr Abschlussdiskussion und Schlusswort
Betriebsleiter/-innen, Immissionsschutz- und Umweltbeauftragte, Mitarbeiter/-innen aus Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltgutachter/-innen sowie Vertreter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.



