Workshop: Praxisumsetzung der TA Luft (Grundseminar)

Erläuterung wesentlicher Regelungsinhalte der TA Luft und Gruppenübungen zu deren Praxisanwendung

Beschreibung

Die im Juli 2002 novellierte Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) hat als Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz für Genehmigung und Betrieb umweltrelevanter gewerblicher wie industrieller Anlagen eine sehr große Bedeutung. Für eine Vielzahl von Anlagen bestimmt die TA Luft die Anforderungen im Bereich der Luftreinhaltung und konkretisiert den Stand der Technik. Für Antragsteller, Anlagenbetreiber, Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz, Beratungs- bzw. Ingenieurbüros sowie Vertreter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden ergeben sich aus der Anwendung der TA Luft eine Vielzahl von Fragestellungen.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Teilnehmern die grundlegenden und speziellen Regelungsinhalte der TA Luft zu vermitteln, dabei über Hintergründe zu informieren, Unterschiede zur „alten“ TA Luft aufzuzeigen, Fragestellungen, die sich aus der Anwendung und neuen europarechtlichen Vorgaben ergeben, zu behandeln und Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen und Rechtsvorschriften zu beleuchten. Nicht zuletzt aufgrund des notwendigen Interessensausgleichs zwischen wirtschaftlichen Belangen und Belangen des Umweltschutzes ist eine einheitliche und eindeutige Behandlung des Themas notwendig.

Der Workshop wendet sich einerseits an Planer und Anlagenbetreiber, andererseits an die Vertreter/-innen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Das Seminar eignet sich insbesondere auch als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz. Damit diese ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutzbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen.

Im Vorfeld des Seminars können aus dem Teilnehmerkreis Fragen zu den vorgesehenen Themen, auf die im Seminar eingegangen werden soll, per E-Mail an Askan.Boege@LANUV.nrw.de gesendet werden.


Behördlich anerkannt als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz gemäß § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV

Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.

Programm
09:00-17:00 Uhr

1. TAG, 14. MÄRZ 2012, 9:00 BIS 17:15 UHR

  • 9:00 Uhr
    Begrüßung
    DR. EDGAR TSCHECH
  • '9:15 Uhr
    Rechtliche Einordnung der TA Luft
    ACHIM HALMSCHLAG
  • 10:00 Uhr
    Immissionen und Immissionskenngrößen:
    Ermittlung und Bedeutung im Rahmen immissionsseitiger Beurteilungen
    MANFRED RIESER
  • 11:00 Uhr
    Kaffeepause
  • 11:30 Uhr
    Die Vorsorgeanforderungen der TA Luft
    DR. ASKAN BÖGE
  • 12:30 Uhr
    Mittagspause
  • 13:30 Uhr
    Gruppenarbeit zu den Immissionskenngrößen und Vorsorgeanforderungen / anschließende Diskussion der Ergebnisse
    DR. ASKAN BÖGE / MANFRED RIESER
  • 14:30 Uhr
    Die Messanforderungen der TA Luft
    MANFRED RIESER
  • 15:15 Uhr
    Kaffeepause
  • 15:45 Uhr
    Überprüfung von Messberichten
    DR. MICHAEL FERMANN
  • 16:30 Uhr
    Gruppenarbeit zu Messanforderungen und Messberichten / anschließende Diskussion der Ergebnisse
    DR. ASKAN BÖGE / MANFRED RIESER
  • 17:15 Uhr
    Ende der Veranstaltung


2. TAG, 15. MÄRZ 2012, 9:00 BIS 16:45 UHR

  • 9:00 Uhr
    Begrüßung
  • 9:05 Uhr
    Ausbreitungsrechnung für Luftschadstoffe — Schornsteinhöhenberechnung
    DR. HEIKE HEBBINGHAUS
  • 10:00 Uhr
    Gruppenarbeit zur Ausbreitungsrechnung und Schornsteinhöhenberechnung / anschließende Diskussion der Ergebnisse
    DR. HEIKE HEBBINGHAUS
  • 10:45 Uhr
    Kaffeepause
  • 11:15 Uhr
    Die Sonderfallprüfung in der TA Luft
    DIRK HELLER
  • 12:00 Uhr
    Mittagspause
  • 13:00 Uhr
    Fortentwicklung des Standes der Technik vor dem Hintergrund der BVT-Merkblätter der EU
    WOLFGANG NEUHAUS
  • 13:45 Uhr
    Geruchsimmissionsrichtlinie
    ANDREAS SOWA
  • 15:00 Uhr
    Kaffeepause
  • 15:30 Uhr
    Beurteilung von Stickstoffeinträgen im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren landwirtschaftlicher Anlagen in Abhängigkeit vom naturschutzrechtlichen Schutzstatus betroffener Gebiete
    ANDREAS SOWA, DR. ASKAN BÖGE
  • 16:15 Uhr
    Gruppenarbeit zu Stickstoffeinträgen / anschließende Diskussion der Ergebnisse
    ANDREAS SOWA, DR. ASKAN BÖGE, MANFRED RIESER
  • 16:45 Uhr
    Ende der Veranstaltung
Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zielgruppe
  • Anlagenbetreiber, Antragsteller
  • Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz
  • Beratungs- und Ingenieurbüros
  • Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
Referenten
Veranstaltungsleitung
Herr Dr. Böge Askan, LANUV NRW (Recklinghausen)
Herr Manfred Rieser, Kreis Düren
Referenten
Herr Dr. Böge Askan, LANUV NRW (Recklinghausen)
Herr Dr. Michael Fermann, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf / Essen)
Herr Achim Halmschlag
seit vielen Jahren als Jurist in staatlichen Umweltüberwachungs- und -genehmigungsbehörden tätig, u.a. in den Staatlichen Umweltämtern Köln und Aachen. Als Rechtsdezernent bei der Bezirksregierung Köln unterstützt und berät er die Fachbediensteten vor allem bei der Überwachung im immissionsschutzrechtlichen Vollzug. Darüber hinaus bearbeitet er die Kommentierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Kommentar Schmatz-Nöthlichs, erschienen im Erich Schmidt Verlag.
Frau Dr. Heike Hebbinghaus, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Herr Dirk Heller, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf/Essen)
Herr Wolfgang Neuhaus, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)
Herr Manfred Rieser, Kreis Düren
Herr Andreas Sowa
ist beim LANUV NRW zuständig für die Beratung der Genehmigungsbehörden und die Plausibilitätsprüfung von Messungen im Bereich der Ermittlung und Bewertung von Gerüchen (Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL) sowie der Anwendung des Stickstoff-Leitfadens (Immissionsschutzteil) der LAI (Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz).
Ort
Anfahrt zur Bildungsstätte Duisburg

Mit dem PKW

Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.


Direkt zum Google-Routenplaner

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.

Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.

Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!

Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.

Mit dem Taxi

Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.

Ansprechpartner
Inhaltliche Fragen
Bild von Edgar Tschech
Herr Dr. Edgar Tschech
Fon 02065-770-124
Fax 02065-770-117
Organisatorische Fragen
Bild von Jens Sinnebrink
Herr Jens Sinnebrink
Fon 02065-770-125
Fax 02065-770-117
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U033
Workshop
Beginn
Ende
Mi. 14.03.2012
Do. 15.03.2012
Kurs-Nr.
U033D1203
Gebühren
Regulär
495,00 €
Verbandsmitglieder(1)
445,00 €
Behörden und Kommunen außerhalb von NRW
360,00 €
Sondergebühr(2)
61,00 €
  • (1) z.B. VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr
  • (2) Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen (z.B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände)
  • In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.
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Weitere Informationen
Downloads z.B. FLYER
U033I
Flyer zur Veranstaltung
PDF, 926,65 kB
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