Beschwerdemanagement im Immissionsschutzrecht
Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung und Erfahrungsaustausch
Sicherer Umgang mit Beschwerden: systematische Aufnahme und Bearbeitung — sachgerechte und rechtssichere Reaktion
Bei Immissionsschutz- bzw. Umweltschutzbehörden gehen tagtäglich eine große Anzahl von Beschwerden aus dem Bereich des Immissionsschutzes ein, u.a. aufgrund von Gerüchen, Stäuben, Lärm. Die Beschwerden sind unter angemessener Berücksichtigung der Interessen von Beschwerdeführenden und Beschwerdeverursachenden zu bearbeiten. Das Ergebnis sollte soweit wie möglich rechtssicher sein. Um das vorhandene Personal in den Immissionsschutz- bzw. Umweltschutzbehörden aufgabengerecht einzusetzen und Konflikte mit angemessenem Verwaltungsaufwand zu lösen, ist eine effiziente Aufnahme und Bearbeitung der eingehenden Beschwerden erforderlich. Dazu benötigen die Bearbeiter der Beschwerden sichere und aktuelle Fachkenntnisse sowie umfangreiche Praxiserfahrungen.
Das vorliegende Fachseminar vermittelt das erforderliche spezifische technische und rechtliche Fachwissen. Darüber hinaus werden die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt und wichtige Vollzugserfahrungen vermittelt. Ausgewählte Praxisfälle werden die Referenten gemeinsam mit den Teilnehmer/-innen ausführlich erörtern. Des Weiteren sind die Teilnehmer/ -innen aufgefordert eigene Beschwerdefälle und Erfahrungen mit der Bearbeitung vorzutragen und mit den übrigen Teilnehmer/-innen und den Referenten zu diskutieren.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
- Rechtsgrundlagen für die Beschwerdebearbeitung, u.a.
- TA Lärm, TA Luft, Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)
- Erlasse in NRW zu den Beschwerdebereichen Lärm (u.a. Gaststättenlärm, Nachbarschafts- und Freizeitlärm, Sportanlagen), Luft, Gerüche, Licht
- Referent: Herr Achim Halmschlag, Bezirksregierung Köln
- Referent: Herr Achim Halmschlag, Bezirksregierung Köln
- Beschwerden aufgrund von Lärm
- Lärmimmissionen aus gewerblichen und technischen Anlagen (z.B. Lüftung- und Klimaanlagen, Betriebsgeräusche)
- Lärmimmissionen aus Freizeitaktivitäten (u.a. Sportanlagen, Musik, Jahrmärkte)
- Ausnahmegenehmigungen gemäß der §§ 9 und 10 LImSchG / TA Lärm / Nachtarbeitsgenehmigungen (Umfang der Zulässigkeiten, Musterbescheide, Überprüfung der Einhaltung der Auflagen, Information der Anwohner, Grenzen der Zumutbarkeit)
- Referent: Herr Joachim Krusenbaum, Stadt Mülheim (Ruhr)
- Referent: Herr Joachim Krusenbaum, Stadt Mülheim (Ruhr)
- Beschwerden aufgrund von Stäuben
- Staubimmissionen aus gewerblichen und technischen Anlagen
- Staubimmissionen biologischer Herkunft
- Referent: Herr Christian Sustrath, Bezirksregierung Düsseldorf
- Referent: Herr Christian Sustrath, Bezirksregierung Düsseldorf
- Beschwerden aufgrund von Gerüchen, Teil I
- Kleinfeuerungsanlagen, Landwirtschaft, Lebensmittelbetriebe (u.a. Bäckerei, Hähnchenbraterei, Kaffeerösterei)
- Referent: Herr Martin Ohlms, Kreis Borken
- Referent: Herr Martin Ohlms, Kreis Borken
- Kleinfeuerungsanlagen, Landwirtschaft, Lebensmittelbetriebe (u.a. Bäckerei, Hähnchenbraterei, Kaffeerösterei)
- Beschwerden aufgrund von Gerüchen, Teil II
- Gewerbliche und industrielle Quellen
- Referent: Herr Christian Sustrath, Bezirksregierung Düsseldorf
- Referent: Herr Christian Sustrath, Bezirksregierung Düsseldorf
- Gewerbliche und industrielle Quellen
Mitarbeiter/-innen von oberen und unteren Immissionsschutz- und Umweltschutzbehörden
seit vielen Jahren als Jurist in staatlichen Umweltüberwachungs- und -genehmigungsbehörden tätig, u.a. in den Staatlichen Umweltämtern Köln und Aachen. Als Rechtsdezernent bei der Bezirksregierung Köln unterstützt und berät er die Fachbediensteten vor allem bei der Überwachung im immissionsschutzrechtlichen Vollzug. Darüber hinaus bearbeitet er die Kommentierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Kommentar Schmatz-Nöthlichs, erschienen im Erich Schmidt Verlag.
seit vielen Jahren als Jurist in staatlichen Umweltüberwachungs- und -genehmigungsbehörden tätig, u.a. in den Staatlichen Umweltämtern Köln und Aachen. Als Rechtsdezernent bei der Bezirksregierung Köln unterstützt und berät er die Fachbediensteten vor allem bei der Überwachung im immissionsschutzrechtlichen Vollzug. Darüber hinaus bearbeitet er die Kommentierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Kommentar Schmatz-Nöthlichs, erschienen im Erich Schmidt Verlag.
war Mitglied in der Arbeitsgruppe des MUNLV zur Fortschreibung des Abstandserlasses Nordrhein-Westfalen vom 06.06.2007. Heute vertritt er den gewerblichen Immissionsschutz zur Genehmigung und zur Überwachung von Anlagen beim Amt für Umweltschutz der Stadt Mülheim an der Ruhr (vorher bei der Bezirksregierung Düsseldorf). Seine Erfahrungen liegen insbesondere in der Beurteilung von Anlagen und Standorten unter planungs- und immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten.
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.



