Probenahme nach § 6 Abs. 3 der Altholzverordnung und nach DIN EN 15442 für feste Sekundärbrennstoffe

Praktische Durchführung und Dokumentation der Probenahme

Beschreibung

Die Altholzverordnung schreibt den Betreibern von Behandlungsanlagen nach § 6 interne und externe Kontrollen vor. Die Entnahme, Untersuchung und Aufbewahrung der Proben erfolgt nach den in Anhang IV beschriebenen Verfahren.
Die Probenahme ist von Personen durchzuführen, die über die für die Durchführung der Probenahme erforderliche Fachkunde verfügen.
In diesem Seminar wird Ihnen das notwendige Wissen um die Besonderheiten bei der Beprobung von Altholz vermittelt.
Die Entscheidung, ob ein Abfall als Sekundärbrennstoff verwertet werden kann oder nicht, hängt von seinen chemisch-physikalischen Eigenschaften ab. Für die kalorischen- und chemischen Analysen sind repräsentative Proben erforderlich. Die große Inhomogenität (Gutvarianz) der Sekundärbrennstoffe stellt höchste Anforderungen an die Kompetenz der Probenehmer. Dieses Seminar stellt den internationalen Norm-Entwurf DIN EN 15442 vor und vermittelt Ihnen die Fachkunde, wie Sie die Probenahme sorgfältig durchführen und damit rechtssichere Ergebnisse erhalten.
An Fallbeispielen werden die Grundregeln zur Durchführung von Probenahmen vorgestellt. Dabei werden die Besonderheiten fester Sekundärbrenn-stoffe herausgearbeitet.
Nach einem theoretischen Teil, in dem Sie mit den Grundlagen der Probenahme vertraut gemacht werden, schließt sich ein praktischer Teil in einem Kraftwerk an, wo Sie Ihr erworbenes Wissen praktisch testen können.

HINWEISE

Für den praktischen Teil sind Arbeitsschuhe erforderlich. Das Seminar endet nachmittags am Exkursionsstandort. Bitte planen Sie Ihre Abreise von dort aus mit ein.

Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.

Programm
09:00-17:00 Uhr
  • Rechtliche Grundlagen
  • Altholzkategorien
  • Holzschutzmittel und Behandlung
    • Wirkstoffe
    • Schadstoffe aus Lacken und Farben
  • Eigen- und Fremdüberwachung
  • Die DIN EN 15442
  • Grundlagen der Probenahme
    • Bedeutung und Ziele der Probenahme
    • Anforderungen an die Probenahme
    • Probenahme an festen Stoffen
  • Vorbereitung zur Probenahme
    • Was wird beprobt
    • Schutzausrüstung
    • Probenahme-Geräte
    • Hilfsmittel
    • Probengefäße
    • Probenmenge
  • Dokumentation der Probenahme
  • Durchführung der Probenahme
    • Erläuterungen zur Vorgehensweise bei der Probenahme
    • Praktische Erstellung eines Probenahme-Protokolls
    • Qualitätssicherung zur energetischen Verwertung
  • Aufwand einer repräsentativen Probenahme
  • Grenzwerte für die stoffliche Verwertung
  • Probenvorbehandlung
    • Konservieren von Proben
    • Transport von Proben
  • Arbeitsschutz/Umweltschutz: Krebsrisiken durch Holzstaub, toxische Inhaltsstoffe (PCB/PCT, Schwermetalle, Biozide)
  • Konsequenzen bei einer falsch durchgeführten Probenahme
    • Mögliche Folgekosten
    • Haftung und strafrechtliche Verantwortung
  • Praktischer Teil, Exkursion mit Probenahmeübung
Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zielgruppe

Mitarbeiter aus der Energie-, Zement-, Stahl-, Entsorgungswirtschaft, der Kommune, Brennstoffprüflaboratorien und Ingenieurbüros die als Probenehmer tätig sind oder Analyseergebnisse bewerten müssen.

Referenten
Ort
Anfahrt zur Bildungsstätte Duisburg

Mit dem PKW

Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.


Direkt zum Google-Routenplaner

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.

Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.

Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!

Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.

Mit dem Taxi

Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.

Ansprechpartner
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A569
Seminar
Termine auf Anfrage.
Gebühren
Regulär
330,00 €
Verbandsmitglieder(1)
300,00 €
  • (1) z.B. VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr
  • (2) Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen (z.B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände)
  • In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.
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