Grundlehrgang für Immissionsschutzbeauftragte
Bundesweit anerkannter Fachkundelehrgang gemäß § 7 Nr. 2 der 5. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (5. BImSchV)
Betriebliche Umsetzung wichtiger Regelungen und Vorschriften
Für Anlagen, die nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig und im Anhang I der 5. BImSchV genannt sind, muss der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen. Grundvoraussetzungen für die Bestellung sind ausreichende Fachkunde und Zuverlässigkeit. Die Fachkunde hat nur, wer die Teilnahme an einem von den Behörden anerkannten Lehrgang mit einem Umfang von 40 Stunden nachweisen kann.
Der Lehrgang beginnt mit einer ausführlichen Besprechung der Funktion, Rechte und Pflichten des Immissionsschutz-beauftragten. Nach einer Einführung in das Umweltrecht lernen die Teilnehmer die wesentlichen Regelungen und Vorschriften des umfangreichen Immissionsschutzrechts kennen und auf Fallbeispiele anwenden. Im Mittelpunkt stehen die Durchführung von Anlagenzulassungen und die Wahrnehmung der Betreiberpflichten. Weitere wichtige Themen sind der aktuelle Stand der Abgas- und Abluft-reinigungstechnik und die TA Luft, die Emissions- und Immissionsgrenzwerte festschreibt und Vorschriften zu deren Überwachung enthält.
Neben der Luftreinhaltung sind Lärm und Erschütterungen ein wichtiges Arbeitsgebiet des Immissionsschutzbeauftragten. Dementsprechend ist ein ganzer Lehrgangstag der Behandlung von Messungen, Berechnungen, Beurteilungen und Minderungen von Lärmemissionen und Erschütterungen gewidmet. Beiträge zu anlagenbezogenen Abfällen, Energieeinsparung/Abwärmenutzung und zum vorbeugenden Brand- und Explosionsschutz runden das Lehrgangsprogramm ab.
Zum Nachweis gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber erhalten die Teilnehmer am Ende des Lehrgangs ein Zertifikat.
Abschluss mit BEW Zertifikat.
08:30 bis 17:30 Uhr am 2. und 3. Tag
08:30 bis 16:45 Uhr am 4. Tag
09:00 bis 12:15 Uhr am 5. Tag
- Funktion, Rechte und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten
- Immissionsschutzrecht
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Verordnungen zum BImSchG
- Verwaltungsvorschriften und Regelwerke (TA Luft, TA Lärm, VDI-Richtlinien)
- Grundzüge sonstigen Umweltrechts, u.a.
- Europäisches Umweltrecht
- Umweltstrafrecht
- Durchführung von Genehmigungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung
- Wesentliche Regelungen der TA Luft
- Schadstoffarten, Ausbreitung und Wirkung von Schadstoffen, Ausbreitungsrechnung
- Emissions- und Immissionsgrenzwerte
- Überwachung von Emissionen und Immissionen (u.a. Messtechnik, Messhäufigkeit, Messplanung)
- Abgas- und Abluftreinigung nach dem Stand der Technik
- Lärm und Erschütterungen
- Messung, Berechnung und Beurteilung
- Minderungsmaßnahmen
- Vermeidung, Verwertung und Beseitigung produktionsspezifischer Abfälle
- Energieeinsparung / Abwärmenutzung
- Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Geschäftsführer, Betriebsleiter, Umweltbeauftragte aus Unternehmen, die im Anhang I der 5. BImSchV aufgelistete genehmigungsbedürftige Anlagen betreiben.
Juristin und Dezernentin in der Abteilung Umweltverwaltung bei der Bezirksregierung Arnsberg. Sie leitete 3 Jahre die Abteilung Anlagenüberwachung beim Staatlichen Umweltamt Lippstadt. Seit vielen Jahren führt sie regelmäßig Seminare im Bereich Umweltstrafrecht durch.
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.


