Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen - Beispiele aus der Praxis
Seminar für Anlagenbetreiber, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Vertreter/-innender Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
Die Genehmigungsanforderungen für Windenergieanlagen (WEA) sind vielfältig und das Genehmigungsverfahren ist komplex. Für eine reibungslose und sachgerechte Durchführung des Genehmigungsverfahrens sind sowohl auf der Seite der Anlagenbetreiber und Planer als auch auf der behördlichen Seite umfangreiche immissionsschutzrechtliche Kenntnisse, zusätzlich bauplanungs- und bauordnungsrechtliches Wissen sowie Praxiserfahrungen notwendig. Das Seminar stellt die für Windenergieanlagen relevanten Regelungen aus dem Bau-, Bauleitplanungs- und Immis-sionsschutzrecht umfassend vor und erläutert die Anwendung und Auslegung der Vorschriften ausführlich und praxisnah. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011. Fragestellungen, die thematisiert werden, sind zum Beispiel:
- Was regelt der WEA-Erlass für die Genehmigungs-verfahren?
- Wann besteht UVP-Pflicht und was sollte im Rahmen einer UVP untersucht werden?
- Welche Genehmigungsvoraussetzungen sind zu erfüllen? Welche Unterlagen und Nachweise sind für ein Genehmigungsverfahren erforderlich?
- Welche Genehmigungen sind bei einer Änderung bestehender Anlagen erforderlich?
- Wie sind konkurrierende Genehmigungsanträge zu behandeln?
- Welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sind an WEA zu stellen?
- Wie ist der immissionsschutzrechtliche räumliche Einwirkungsbereich definiert?
- Wann ist eine „optisch bedrängende Wirkung“ genehmigungsrelevant?
- Wie ist der Artenschutz zu berücksichtigen?
- Welche Chancen und Risiken bietet das Repowering? Wann können WEA außerhalb von Vorrangflächen repowert werden? Wie kann bei einer bestehenden Überschreitung der Lärmrichtwerte repowert werden?
- Wie sind Kleinwindanlagen zu bewerten?
- Wie sind Anlagen an Infrastrukturtrassen zu beurteilen?
- Ist Infraschall zu berücksichtigen?
- Wie kann eine wirksame Überwachung von WEA erreicht werden? Welche Fehlerquellen und Anlässe für Nachbarbeschwerden gibt es?
- Welche Probleme beinhalten Messungen an WEA? Wann sollten sie durchgeführt werden?
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
- 09:00 Uhr
Begrüßung und Einführung in das Thema
DR. EDGAR TSCHECH
DR. ELKE STÖCKER-MEIER - 09:15 Uhr
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und bauordnungsrechtliche Anforderungen
DAGMAR LAMBERTH - 09:45 Uhr
Immissionsschutzrechtliches Verfahren, UVP
ACHIM HALMSCHLAG - 10:30 Uhr Kaffeepause
- 11:00 Uhr
Schattenwurf und Befeuerung von WEA
DR. HERMANN DAMJANTSCHISCH - 11:30 Uhr
Geräuschemissionen und –immissionen einschl. Repowering, Kleinwindanlagen, Anlagen an Infrastrukturtrassen, Teil I
DETLEF PIORR - 12:30 Uhr Diskussion
- 12:45 Uhr Mittagspause
- 13:45 Uhr
Geräuschemissionen und –immissionen einschl. Repowering, Kleinwindanlagen, Anlagen an Infrastrukturtrassen, Teil II
DETLEF PIORR - 14:15 Uhr
Genehmigung und Überwachung in der Praxis
MONIKA AGATZ - 15:15 Uhr Kaffeepause
- 15:30 Uhr
Schalltechnische Messungen an Windenergieanlagen
OLIVER BUNK - 16:15 Uhr
Berücksichtigung des Artenschutzes
DR. ERNST-FRIEDRICH KIEL - 17:00 Uhr
Abschlussdiskussion, Schlusswort
DR. ELKE STÖCKER-MEIER
- Windenergieanlagenbetreiber
- Planungs- und Ingenieurbüros
- Vertreter/-innen von Genehmigungsund Überwachungsbehörden
Referentin im Referat \"Immissionsschutz bei Lärm und anderen physikalischen Einwirkungen\" des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
war Mitglied in der Arbeitsgruppe des MUNLV zur Fortschreibung des Abstandserlasses Nordrhein-Westfalen vom 06.06.2007. Heute vertritt er den gewerblichen Immissionsschutz zur Genehmigung und zur Überwachung von Anlagen beim Amt für Umweltschutz der Stadt Mülheim an der Ruhr (vorher bei der Bezirksregierung Düsseldorf). Seine Erfahrungen liegen insbesondere in der Beurteilung von Anlagen und Standorten unter planungs- und immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten.
seit vielen Jahren als Jurist in staatlichen Umweltüberwachungs- und -genehmigungsbehörden tätig, u.a. in den Staatlichen Umweltämtern Köln und Aachen. Als Rechtsdezernent bei der Bezirksregierung Köln unterstützt und berät er die Fachbediensteten vor allem bei der Überwachung im immissionsschutzrechtlichen Vollzug. Darüber hinaus bearbeitet er die Kommentierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Kommentar Schmatz-Nöthlichs, erschienen im Erich Schmidt Verlag.
Dezernent im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW; zuständig für die Erfassung und Beurteilung nichtionisierender Strahlung (Elektromagnetische Felder, Lichtimmissionen) in Nordrhein-Westfalen
Dezernent im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Fachgebiet „Geräusche und Erschütterungen“ mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich gewerbliche Anlagen, insbesondere Windenergieanlagen
Frau Agatz arbeitet bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Borken in der Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.



