Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Praxis

Grundlagen, Praxisanwendungen und -erfahrungen sowie aktuelle Entwicklungen für Planer, Betreiber und Behörden

Beschreibung
Fabrik mit rauchenden Schornsteinen

Veranstaltung: U060
Autor: Henryk Sadura
Quelle: www.fotolia.de
Fluß

Veranstaltung: U060
Autor: Christian Deppisch
Quelle: www.fotolia.de

Seit der Verabschiedung und Umsetzung der euro-päischen UVP-Richtlinie muss in Deutschland in nahezu allen umweltrelevanten Vorhaben das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) berücksichtigt werden. Dies hat zur Folge, dass ein Großteil der nach dem BImSchG sowie nach dem WHG und KrW-/AbfG zulassungsbedürftigen Vorhaben UVP-pflichtig geworden sind. Weiterhin muss nach Umsetzung der europäischen Strategischen Umweltprüfungs-Richtlinie durch das UVPG in vielen vorgelagerten Bauleitplanverfahren im Rahmen von Raumordnungs-, Regional-, Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen frühzeitig eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Je nach Größe und Umfang prüft die Behörde vor der Antragstellung im Rahmen einer UVP-Vorprüfung (Screening), ob während des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss oder ob darauf verzichtet werden kann. Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Spalte-1-Vorhaben, so ist das Genehmigungsverfahren grundsätzlich UVP-pflichtig. Das hat zur Folge, dass diese Vorhaben generell mit Öffentlichkeitsbeteiligung und integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sind. Das Seminar thematisiert alle in einem UVP-pflichtigen Vorhaben relevanten Aspekte und betrachtet diese aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Folgende Fragen werden z.B. thematisiert:

*Wie erfolgt eine UVP-Vorprüfung? Welche Kriterien und formalen Vorgaben sind zu berücksichtigen?
*Wie ist der Kumulations- und Vorhabenbegriff im Sinne des UVPGs zu interpretieren?
*Was ist ein „Scoping“? Wie wird ein Scoping-Termin vorbereitet? Welche Unterlagen sind für einen Scoping-Termin erforderlich?
*Wie wird der voraussichtliche Unterschungsrahmen festgelegt und welche Verbindlichkeit besitzt dieser?
*Wann ist das Nachbarland zu beteiligen und wie erfolgt die Beteiligung?
*Wie wird ein Erörterungstermin vorbereitet und optimal durchgeführt?
*Wie wird eine zusammenfassende Darstellung konzipiert?
*Besteht für die Zulassungsbehörde die Möglichkeit, durch Hinzuziehung von externen Sachverständigen bzw. Gutachtern das Verfahren zu beschleunigen?
*Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für Dritte, Entscheidungen der Zulassungsbehörde (UVP-Vorprüfung, UVP-Entscheidungen) vor Gericht anzufechten?
*Wie sollten die zusätzlichen Unterlagen für die UVP zusammengestellt werden?

Bundesweit behördlich anerkannte Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz

Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.

Programm
09:00-17:15 Uhr


Programm


1. TAG, 30.5.2012
  • 9:00 Uhr
    Begrüßung / Einführung
    DR. EDGAR TSCHECH
    FRANZ-WILLI IVEN
  • 9:05 Uhr
    Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz — Zweck und Schritte einer UVP
    DR. FRANK SCHOLLES
  • 9:45 Uhr
    Die UVP-Vorprüfung
    DR. STEFAN BALLA
  • 10:30 Uhr Diskussion
  • 10:45 Uhr Kaffeepause
  • 11:15 Uhr
    Der Vorhabenbegriff im Sinne des UVPG`s
    RA DR. ALEXANDER SCHINK
  • 12:00 Uhr
    Kumulation von UVP-Vorhaben
    JÜRGEN LINDEMANN
  • 12:45 Uhr Diskussion
  • 13:00 Uhr Mittagspause
  • 14:00 Uhr
    Umfang und Inhalt der UVP in umweltrechtlichen Zulassungsverfahren
    RA DR. MANFRED REBENTISCH
  • 14:30 Uhr
    Einforderbarkeit von UVP-Standards auch im Hinblick
    auf die UVP-Vorprüfung
    PROF. DR. WALTER FRENZ
  • 15:00 Uhr Diskussion
  • 15:15 Uhr Kaffeepause
  • 15:30 Uhr
    Unterstützung des LANUV`s in UVP-Zulassungs¬verfahren
    DR. ASKAN BÖGE
  • 16:15 Uhr
    Unterlagen für UVP-Vorprüfungen
    EDGAR NEUHALFEN
  • 17:00 Uhr Diskussion
  • 17:15 Uhr Ende

2. TAG, 31.5.2012
  • 9:00 Uhr
    Begrüßung / Einführung
    DR. EDGAR TSCHECH
    FRANZ-WILLI IVEN
  • 9:05 Uhr
    Vorbereitung und Durchführung des UVP-Scopings
    DR. GEORG BÖHM
  • 9:45 Uhr
    Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Umweltvorhaben, Plänen und Programmen
    MICHAEL UMHEY
  • 10:30 Uhr Diskussion
  • 10:45 Uhr Kaffeepause
  • 11:00 Uhr
    Tipps für die Vorbereitung von Erörterungsterminen
    FRANZ-WILLI IVEN
  • 11:45 Uhr
    Die zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen
    ROLAND NIESTROJ
  • 12:15 Uhr
    Hilfestellung bei der behördlichen Umwelt-verträglichkeitsprüfung durch Dritte
    ANGELIKA SPIETH-ACHTNICH
  • 13:00 Uhr Diskussion
  • 13:15 Uhr Mittagspause
  • 14:15 Uhr
    Die Umweltverträglichkeitsstudie — der wirkungsbezogene Ansatz
    BERND FRANKE
  • 15:00 Uhr Diskussion
  • 15:15 Uhr Kaffeepause
  • 15:30 Uhr
    Die Umweltverträglichkeitsstudie — der schutzgutbezogene Ansatz
    DR. JÖRG SIEBERT
  • 16:15 Uhr
    Die UVP-Unterlagen — Beispiel Steinbruch
    HEINZ-DIETER SCHMITZ
  • 17:00 Uhr Abschlussdiskussion und Schlusswort
Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zielgruppe

Planungs- und Ingenieurbüros / Vorhabensträger / Anlagenbetreiber / Immissionsschutz- und Umweltbeauf-tragte / Vertreter der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden

Referenten
Veranstaltungsleitung
Herr Dipl.-Ing. Franz-Willi Iven, Bezirksregierung Köln (Köln)
Referenten
Herr Dr. Stefan Balla, Bosch & Partner (Herne)
Herr Dr. Böge Askan, LANUV NRW (Recklinghausen)
Herr Dr. Georg Böhm, Bezirksregierung Düsseldorf
Herr Bernd Franke, ifeu-Institut (Heidelberg)
Herr Prof. Dr. Walter Frenz, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Aachen)
Herr Jürgen Lindemann, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)
Herr Edgar Neuhalfen, TÜV Rheinland (Köln)
Herr Roland Niestroj, Bezirksregierung Arnsberg
Herr RA Dr. Manfred Rebentisch, Clifford Chance Rechtsänwälte (Düsseldorf)
Herr RA Dr. Alexander Schink, Rechtsanwälte Redeker, Sellner, Dahs (Bonn)
Herr Heinz-Dieter Schmitz, Terra Consulting GmbH (Alsdorf)
Herr Dr. Frank Scholles, UVP-Gesellschaft e. V. (Hamm)
Herr Dr. Jörg Siebert, Müller-BBM (Köln)
Frau Angelika Spieth-Achtmich, Öko-Institut e. V. (Darmstadt)
Herr Michael Umhey, Regierungspräsidium Freiburg (Freiburg/Breisgau)
Ort
Anfahrt zur Bildungsstätte Duisburg

Mit dem PKW

Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.


Direkt zum Google-Routenplaner

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.

Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.

Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!

Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.

Mit dem Taxi

Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.

Ansprechpartner
Inhaltliche Fragen
Bild von Edgar Tschech
Herr Dr. Edgar Tschech
Fon 02065-770-124
Fax 02065-770-117
Organisatorische Fragen
Bild von Jens Sinnebrink
Herr Jens Sinnebrink
Fon 02065-770-125
Fax 02065-770-117
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U060
Seminar
Beginn
Ende
Mi. 30.05.2012
Do. 31.05.2012
Kurs-Nr.
U060D1205
Gebühren
Regulär
495,00 €
Verbandsmitglieder(1)
445,00 €
Sondergebühr(2)
61,00 €
Behörden und Kommunen außerhalb von NRW
330,00 €
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Weitere Informationen
Downloads z.B. FLYER
U060I
Flyer zur Veranstaltung
PDF, 915,68 kB

Nur für angemeldete Teilnehmer

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