Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis

Seminar und Workshop zu wichtigen Regelungen zum Naturschutz und deren Anwendungin Planungs- und Genehmigungsverfahren

Beschreibung

Rechtliche und fachliche Grundlagen, Rechtsprechung und Vollzugserfahrungen

Der Rechtsrahmen für die Zulassung von Industrie- und Infrastrukturvorhaben entwickelt sich mit ungebrochener Dynamik. Zu einem zentralen Konfliktfeld in Genehmigungsverfahren sind in den letzten Jahren die europäischen Naturschutzbestimmungen geworden. Die EU-rechtlichen Vorgaben zum Arten- und Habitatschutz (FFH- und Vogelschutz-Richtlinie) stellen Planer, Vorhabenträger und den behördlichen Vollzug vor große Herausforderungen.

Wichtige Fragestellungen sind zum Beispiel:

  • Wann und wie sind Vorhaben auf Ihre Verträglichkeit mit FFH- und Vogelschutz-Gebieten hin zu prüfen?
  • Welche Konsequenzen hat das Vorkommen geschützter Arten im Einwirkungsbereich eines Vorhabens?
  • Unter welchen Umständen kann ein Vorhaben trotz erheblicher Beeinträchtigungen dennoch zugelassen werden?
  • Was ist bei der Planung von Windenergieanlagen oder Biogasanlagen zu beachten?

In der Veranstaltung werden diese und andere aktuelle Fragen zum europäischen Naturschutzrecht aufgegriffen und vertieft erörtert. Ziel ist es, die Betroffenen für Probleme zu sensi-bilisieren, die bislang möglicherweise eher als Randthemen wahrgenommen worden sind. Für die Planungs- und Genehmigungspraxis werden konkrete Lösungsvorschläge vorgestellt. Darüber hinaus bietet sich die Gelegenheit für einen intensiven Erfahrungsaustausch zum praktikablen Umgang mit den fachlichen und rechtlichen Anforderungen.

Die Veranstaltung eignet sich insbesondere auch als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz. Damit diese ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutzbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen. Zum Nachweis gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber erhalten die Teilnehmer am Ende des Lehrgangs ein Zertifikat.

Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.

Programm
09:00-17:00 Uhr
  • Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes aus rechtlicher und fachlicher Sicht
  • Ablauf und Inhalte einer FFH-Verträglichkeitsprüfung / Einbindung in Planungs- und Zulassungsverfahren
  • Die relevanten FFH-Lebensräume / FFH-Arten
  • FFH-Verträglichkeit und „Stickstoff-Problematik“
  • Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung / Einbindung in Planungs- und Zulassungsverfahren
  • Die relevanten Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten
  • Fachliche Auslegung der artenschutzrechtlichen Verbote
  • Artenschutz und erneuerbare Energien (Windenergie/Biomasse)
  • Anforderungen an die Planung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
  • Anwendung von Arbeitshilfen und Fachinformationssystemen des Landes NRW
Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zielgruppe
  • Planer / Antragsteller bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bau-, Immissionsschutz- und Wasserrecht
  • Vertreter(-innen) der zuständigen Behörden
Referenten
Referent
Herr Dr. Ernst-Friedrich Kiel, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)
Ort
Anfahrt zur Bildungsstätte Duisburg

Mit dem PKW

Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.


Direkt zum Google-Routenplaner

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.

Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.

Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!

Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.

Mit dem Taxi

Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.

Ansprechpartner
Inhaltliche Fragen
Bild von Edgar Tschech
Herr Dr. Edgar Tschech
Fon 02065-770-124
Fax 02065-770-117
Organisatorische Fragen
Bild von Jens Sinnebrink
Herr Jens Sinnebrink
Fon 02065-770-125
Fax 02065-770-117
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U152
Seminar
Datum
Do. 24.05.2012
Kurs-Nr.
U152D1205
Gebühren
Regulär
295,00 €
Verbandsmitglieder(1)
265,00 €
Behörden und Kommunen außerhalb von NRW
235,00 €
Sondergebühr(2)
35,50 €
  • (1) z.B. VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr
  • (2) Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen (z.B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände)
  • In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.
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Weitere Informationen
Downloads z.B. FLYER
U152I
Flyer zur Veranstaltung
PDF, 884,21 kB

Nur für angemeldete Teilnehmer

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