Immissionsschutz - Tierhaltungsanlagen
In der Landwirtschaft werden zur Produktion von Nahrungsmitteln Anlagen zur Aufzucht und Haltung von Tieren betrieben. Bei den Tieren handelt es sich überwiegend um Rinder, Schweine oder Geflügel. Die Anlagen selbst emittieren in erheblichem Ausmaß Luftverunreinigungen, wie Ammoniak und andere Stickstoffverbindungen, Geruchsstoffe, Stäube und Bioaerosole.
Um die Umgebung vor immissionsbedingten schädlichen Umwelteinwirkungen bzw. vor Gefahren,erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen zu schützen sind sowohl für genehmigungspflichtige als auch für nicht genehmigungspflichtige Tierhaltungsanlagen vor der Errichtung oder Veränderungen z. T. umfangreiche Prüfungen erforderlich. Die Praxis zeigt, dass bei Festlegung des Untersuchungsrahmens zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie bei der Erstellung der erforderlichen Gutachten in den Zulassungsverfahren die komplexen Zusammenhänge häufig unterschätzt werden. Der Lehrgang soll die Grundlagen für die erforderlichen Untersuchungen vermitteln und an Praxisbeispielen die vermittelten Grundkenntnisse vertiefen.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
2. Tag 09:00 bis 16:00 Uhr
- Emissionen aus der Tierhaltung einschließlich Abluftreinigungsmaßnahmen
- Bewertung von Stickstoffeinträgen (Immissions-/Naturschutz/Forstwirtschaft)
- Wirkung von Stäuben/Aerosolen und Mikroorganismen aus der Tierhaltung
- Immissionsprognosen für Ammoniakkonzentration, Stickstoffdeposition und Gerüche
- Praxisbeispiele zu UVP und Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen
- Biogasanlagen in der Landwirtschaft
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Immissionsschutzbehörden, Forstämtern, Landschaftsschutz- und Naturschutzbehörden, Planungsbüros und Betreiber, die in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen eingebunden sind.
u.a. zuständig für die Beratung der Genehmigungsbehörden im Rahmen des Scoping bei UVP-pflichtigen Genehmigungsverfahren beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens durch die Zulassungsbehörde unterstützt das LANUV diese hinsichtlich des Ermittlungsumfangs sowie der anzuwendenden Methoden einschließlich der Bewertungsgrundlagen.
Mit dem PKW
Autobahn A52 bis Abfahrt Essen-Rüttenscheid, Alfredstraße (B224) in südlicher Richtung nach Essen-Werden und Velbert folgen. Die Wimberstraße zweigt von der Bergischen Landstraße an deren höchstem Punkt ab, ca. 700 m nördlich der Stadtgrenze Essen/Velbert. Direkt zum Google-Routenplaner.
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Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit der S-Bahnlinie S6 in Richtung Essen Hbf. Aussteigen an der S-Bahn Haltestelle „Essen-Werden“.
- Mit der Buslinie 169 (BStg. 5, alle 20 min.) in Richtung Velbert. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“ oder
- Mit der Buslinie 190 (BStg. 2, alle 30 min) in Richtung Ruhrlandklinik. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“.
Die Wimberstraße zweigt nach ca. 250 m stadtauswärts links ab.
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.


