Emissionsüberwachung

Aktuelle Entwicklungen in den gesetzlichen und technischen Regeln

Beschreibung

Die Aufsichtsbehörden sollen in die Lage versetzt werden, die gesetzlichen Regelungen zur Emissionsüberwachung unter Berücksichtigung der neuen technischen Normen zur Emissionsermittlung umzusetzen.
Emissionsermittlungen durch Dritte (z. B. 26er Stellen, betreibereigene kontinuierliche Messeinrichtungen) sollen kompetent ausgewertet und bewertet werden.
Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Beurteilung von Ergebnisberichten (Messberichten) der Emissionsermittlungen auch unter Berücksichtigung der des Umgangs mit der Messunsicherheit und die daraus folgenden Verwaltungsmaßnahmen gelegt werden.

Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.

Programm
09:15-17:00 Uhr
  • Gesetzliche Regelungen zur Emissionsüberwachung und ihre Anwendung
  • Neue technische Normen zur Ermittlung und Bewertung der Emissionen
  • Umgang mit Messunsicherheiten
  • Emissionsermittlung, -auswertung und -bewertung
Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zielgruppe

Bedienstete der unteren Immissionsschutzbehörden und des Landes Nordrhein-Westfalen, die mit der Genehmigung und Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen (z. B. TA Luft, 13. BImSchV, 17. BImschV) und nichtgenehmigungsbedürftiger Anlagen (z. B. 2. BIm-SchV, 27. BImSchV) vertraut sind oder sich in diesen Arbeitsbereich einarbeiten.

Referenten
Veranstaltungsleitung
Herr Dr. Detlef Wagner
langjähriger Fachbereichsleiter im Fachbereich \"Grundsatzfragen, Notifizierung/Auditierung, stoffbezogene Untersuchungen und Bewertungen, Referenzstelle Wasser/Trinkwasser/Abfall\" (auch Stelle für die Bekanntgabe von Messinstituten nach § 26 BImSchG) im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW; er befasst sich mit der technischen Umsetzung gesetzlicher Regelungen, der Erarbeitung von technischen Normen und der Anwendung dieser Regelwerke zur Emissionsermittlung im Rahmen der Luftreinhaltung.
Ort
Anfahrt zur Bildungsstätte Essen

Mit dem PKW

Autobahn A52 bis Abfahrt Essen-Rüttenscheid, Alfredstraße (B224) in südlicher Richtung nach Essen-Werden und Velbert folgen. Die Wimberstraße zweigt von der Bergischen Landstraße an deren höchstem Punkt ab, ca. 700 m nördlich der Stadtgrenze Essen/Velbert. Direkt zum Google-Routenplaner.


Direkt zum Google-Routenplaner

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Mit der S-Bahnlinie S6 in Richtung Essen Hbf. Aussteigen an der S-Bahn Haltestelle „Essen-Werden“.

  • Mit der Buslinie 169 (BStg. 5, alle 20 min.) in Richtung Velbert. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“ oder
  • Mit der Buslinie 190 (BStg. 2, alle 30 min) in Richtung Ruhrlandklinik. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“.

Die Wimberstraße zweigt nach ca. 250 m stadtauswärts links ab.

Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.

Ansprechpartner
Inhaltliche und organisatorische Fragen
Bild von Claudia Booms
Frau Claudia Booms
Fon 0201-8406-835
Fax 0201-8406-817
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D068
Seminar
Termine auf Anfrage.
Gebühren
Regulär
235,00 €
Sondergebühr(2)
35,50 €
  • (1) z.B. VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr
  • (2) Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen (z.B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände)
  • In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.
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