Verwaltungsrechtliche Fragestellungen in immissionsschutzrechtlichen Verfahren
Das Genehmigungsverfahren
Das Immissionsschutzrecht regelt die Zulassung und Überwachung von gewerblichen Anlagen und hat daher sowohl für den Umweltschutz wie auch für die Industrie eine herausragende Bedeutung. Durch seinen hohen Detaillierungsgrad trifft es eine Vielzahl von Vorgaben, die Behördenentscheidungen auch im Interesse der Wirtschaft berechenbar machen. Ergänzt werden diese Regelungen des Bundes-Immissionsschutzrechts durch Vorschriften des UVPG und des allgemeinen Verwaltungsrechts, wie etwa des VwVfG und der VwGO. Dies führt zu einer komplexen Rechtslage. Gleichzeitig ist die Anwendung des Immissionsschutzrechts in der Praxis aufgrund seiner Aufgabenstellung, einen festen Rahmen für gewerbliche Tätigkeit zu setzen und Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen zu lösen, auch einer hohen verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte unterworfen.
Ein rechtssicheres Verwaltungshandeln setzt insoweit weitreichende Kenntnisse nicht nur technischer Fragestellungen, sondern auch verwaltungsrechtlicher Anforderungen voraus.
Die Kenntnis verwaltungsrechtlicher Anforderungen bietet in vielen Problemfällen praktikable Lösungen. Ein wesentliches Element soll insoweit der Erfahrungsaustausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sein.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
- Gegenstand des Genehmigungsverfahrens
- Gestaltungsmöglichkeiten
- Antragsunterlagen
- Behördenbeteiligung
- Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Beschleunigung von Verfahren
- Inhalt und Aufbau des Genehmigungsbescheides
- Rechtsbehelfe
Mitarbeiter/-innen der Bezirksregierungen sowie Beschäftigte der Unteren Immissionsschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, die bereits über Praxiserfahrungen in der immissionsschutzrechtlichen Zulassung und entsprechende Kenntnisse verfügen.
Frau Knierim ist Referentin im Rechtsreferat der Abteilung Immissionsschutz des MKULNV des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Agatz arbeitet bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Borken in der Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Mit dem PKW
Autobahn A52 bis Abfahrt Essen-Rüttenscheid, Alfredstraße (B224) in südlicher Richtung nach Essen-Werden und Velbert folgen. Die Wimberstraße zweigt von der Bergischen Landstraße an deren höchstem Punkt ab, ca. 700 m nördlich der Stadtgrenze Essen/Velbert. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit der S-Bahnlinie S6 in Richtung Essen Hbf. Aussteigen an der S-Bahn Haltestelle „Essen-Werden“.
- Mit der Buslinie 169 (BStg. 5, alle 20 min.) in Richtung Velbert. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“ oder
- Mit der Buslinie 190 (BStg. 2, alle 30 min) in Richtung Ruhrlandklinik. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“.
Die Wimberstraße zweigt nach ca. 250 m stadtauswärts links ab.
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.


