Verwaltungsrechte Fragestellungen in immissionsschutzrechtlichen Verfahren
Das Überwachungsverfahren
Das Immissionsschutzrecht hat sowohl für den Umweltschutz wie für die Industrie eine herausragende Bedeutung. Bei den Hauptaufgaben der Behörden, Genehmigung und Überwachung, wird oft beklagt, dass letztere zu kurz kommt. Sowohl die EU als auch die Öffentlichkeit erwarten aber eine stringente Überwachung im Umweltrecht. Hier gilt es, einen verlässlichen Rahmen für gewerbliche bzw. industrielle Tätigkeiten zu setzen und Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen zu lösen. Wegen der intensiven persönlichen und oftmals hohen wirtschaftlichen Betroffenheit wird diese Behördentätigkeit sowohl von Seiten der Beschwerdeführer bzw. Öffentlichkeit als auch von Seiten der von Anordnungen bedrohten Unternehmen kritisch beobachtet. Umso wichtiger ist eine sichere Rechtsanwendung, die sich nicht nur auf die Anwendung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erstreckt, sondern auch die ergänzend anzuwendenden Vorschriften des allgemeinen Ordnungs- und Verwaltungsrechts umfasst, zumal diese behördliche Aufgabe einer hohen verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte unterworfen ist.
Ein rechtssicheres Verwaltungshandeln setzt vertiefte Kenntnisse nicht nur technischer Fragestellungen, sondern auch der verwaltungsrechtlichen Instrumentarien voraus. Auch erfordert die ständige Neugestaltung des Immissionsschutzrechts durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und europäische Vorgaben, wie aktuell durch die anstehende Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IED), eine regelmäßige Fortbildung im rechtssicheren Vollzug.
Die Kenntnis verwaltungsrechtlicher Anforderungen bietet in vielen Konfliktfällen praktikable Lösungen. Ein wesentliches Element soll insoweit der Erfahrungsaustausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sein.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
- Ablauf des Verwaltungsverfahrens:
- Anstoß, Beginn
- Amtsermittlung, Beweismittel
- Betretungsrecht, Opportunitätsgrundsatz
- Ermächtigungsgrundlage, Konkurrenzen
- Sonderproblem: Betriebsstilllegung
- Anhörung
- Abschluss, Entscheidung
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie Verhaltensbezug
- Drittwirkungsproblematiken
- Inhalt und Aufbau einer Ordnungsverfügung
- Abgrenzung: Zweitbescheid/wiederholende Verfügung
- Adressat, insbesondere Betreiber
- Sonderproblem: Insolvenz
- Sonderproblem: öffentlich-rechtlicher Betreiber
- Ermessen, Verhältnismäßigkeit
- Zustellungsfragen
- Rechtsbehelfsverfahren
- Parallele Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
Falls den Teilnehmern ein Interesse an bestimmten Problem-stellungen von allgemeinem Interesse besteht, können diese mit der Anmeldung, spätestens aber bis zum 03.05.12 beim BEW (am besten in Fallform) eingereicht werden. Während des Seminars wird dann auf diese Punkte eingegangen.
Mitarbeiter/-innen der Bezirksregierungen sowie Beschäftigte der Unteren Immissionsschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, die bereits über Praxiserfahrungen in der immissionsschutzrechtlichen Überwachung und entsprechende Kenntnisse verfügen.
seit vielen Jahren als Jurist in staatlichen Umweltüberwachungs- und -genehmigungsbehörden tätig, u.a. in den Staatlichen Umweltämtern Köln und Aachen. Als Rechtsdezernent bei der Bezirksregierung Köln unterstützt und berät er die Fachbediensteten vor allem bei der Überwachung im immissionsschutzrechtlichen Vollzug. Darüber hinaus bearbeitet er die Kommentierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Kommentar Schmatz-Nöthlichs, erschienen im Erich Schmidt Verlag.
Mit dem PKW
Autobahn A52 bis Abfahrt Essen-Rüttenscheid, Alfredstraße (B224) in südlicher Richtung nach Essen-Werden und Velbert folgen. Die Wimberstraße zweigt von der Bergischen Landstraße an deren höchstem Punkt ab, ca. 700 m nördlich der Stadtgrenze Essen/Velbert. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit der S-Bahnlinie S6 in Richtung Essen Hbf. Aussteigen an der S-Bahn Haltestelle „Essen-Werden“.
- Mit der Buslinie 169 (BStg. 5, alle 20 min.) in Richtung Velbert. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“ oder
- Mit der Buslinie 190 (BStg. 2, alle 30 min) in Richtung Ruhrlandklinik. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“.
Die Wimberstraße zweigt nach ca. 250 m stadtauswärts links ab.
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.


