Verwaltungsrechte Fragestellungen in immissionsschutzrechtlichen Verfahren

Das Überwachungsverfahren

Beschreibung

Das Immissionsschutzrecht hat sowohl für den Umweltschutz wie für die Industrie eine herausragende Bedeutung. Bei den Hauptaufgaben der Behörden, Genehmigung und Überwachung, wird oft beklagt, dass letztere zu kurz kommt. Sowohl die EU als auch die Öffentlichkeit erwarten aber eine stringente Überwachung im Umweltrecht. Hier gilt es, einen verlässlichen Rahmen für gewerbliche bzw. industrielle Tätigkeiten zu setzen und Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen zu lösen. Wegen der intensiven persönlichen und oftmals hohen wirtschaftlichen Betroffenheit wird diese Behördentätigkeit sowohl von Seiten der Beschwerdeführer bzw. Öffentlichkeit als auch von Seiten der von Anordnungen bedrohten Unternehmen kritisch beobachtet. Umso wichtiger ist eine sichere Rechtsanwendung, die sich nicht nur auf die Anwendung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erstreckt, sondern auch die ergänzend anzuwendenden Vorschriften des allgemeinen Ordnungs- und Verwaltungsrechts umfasst, zumal diese behördliche Aufgabe einer hohen verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte unterworfen ist.

Ein rechtssicheres Verwaltungshandeln setzt vertiefte Kenntnisse nicht nur technischer Fragestellungen, sondern auch der verwaltungsrechtlichen Instrumentarien voraus. Auch erfordert die ständige Neugestaltung des Immissionsschutzrechts durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und europäische Vorgaben, wie aktuell durch die anstehende Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IED), eine regelmäßige Fortbildung im rechtssicheren Vollzug.

Die Kenntnis verwaltungsrechtlicher Anforderungen bietet in vielen Konfliktfällen praktikable Lösungen. Ein wesentliches Element soll insoweit der Erfahrungsaustausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sein.

Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.

Programm
09:00-17:00 Uhr
  • Ablauf des Verwaltungsverfahrens:
    • Anstoß, Beginn
    • Amtsermittlung, Beweismittel
    • Betretungsrecht, Opportunitätsgrundsatz
    • Ermächtigungsgrundlage, Konkurrenzen
      • Sonderproblem: Betriebsstilllegung
    • Anhörung
    • Abschluss, Entscheidung
      • Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie Verhaltensbezug
    • Drittwirkungsproblematiken

  • Inhalt und Aufbau einer Ordnungsverfügung
    • Abgrenzung: Zweitbescheid/wiederholende Verfügung
    • Adressat, insbesondere Betreiber
      • Sonderproblem: Insolvenz
      • Sonderproblem: öffentlich-rechtlicher Betreiber
    • Ermessen, Verhältnismäßigkeit

  • Zustellungsfragen

  • Rechtsbehelfsverfahren

  • Parallele Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren


Falls den Teilnehmern ein Interesse an bestimmten Problem-stellungen von allgemeinem Interesse besteht, können diese mit der Anmeldung, spätestens aber bis zum 03.05.12 beim BEW (am besten in Fallform) eingereicht werden. Während des Seminars wird dann auf diese Punkte eingegangen.

Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen der Bezirksregierungen sowie Beschäftigte der Unteren Immissionsschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, die bereits über Praxiserfahrungen in der immissionsschutzrechtlichen Überwachung und entsprechende Kenntnisse verfügen.

Referenten
Referent
Herr Achim Halmschlag
seit vielen Jahren als Jurist in staatlichen Umweltüberwachungs- und -genehmigungsbehörden tätig, u.a. in den Staatlichen Umweltämtern Köln und Aachen. Als Rechtsdezernent bei der Bezirksregierung Köln unterstützt und berät er die Fachbediensteten vor allem bei der Überwachung im immissionsschutzrechtlichen Vollzug. Darüber hinaus bearbeitet er die Kommentierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Kommentar Schmatz-Nöthlichs, erschienen im Erich Schmidt Verlag.
Ort
Anfahrt zur Bildungsstätte Essen

Mit dem PKW

Autobahn A52 bis Abfahrt Essen-Rüttenscheid, Alfredstraße (B224) in südlicher Richtung nach Essen-Werden und Velbert folgen. Die Wimberstraße zweigt von der Bergischen Landstraße an deren höchstem Punkt ab, ca. 700 m nördlich der Stadtgrenze Essen/Velbert. Direkt zum Google-Routenplaner.


Direkt zum Google-Routenplaner

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Mit der S-Bahnlinie S6 in Richtung Essen Hbf. Aussteigen an der S-Bahn Haltestelle „Essen-Werden“.

  • Mit der Buslinie 169 (BStg. 5, alle 20 min.) in Richtung Velbert. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“ oder
  • Mit der Buslinie 190 (BStg. 2, alle 30 min) in Richtung Ruhrlandklinik. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“.

Die Wimberstraße zweigt nach ca. 250 m stadtauswärts links ab.

Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.

Ansprechpartner
Inhaltliche und organisatorische Fragen
Bild von Claudia Booms
Frau Claudia Booms
Fon 0201-8406-835
Fax 0201-8406-817
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D080
Seminar
Datum
Mi. 23.05.2012
Kurs-Nr.
D080E1205
Gebühren
Regulär
235,00 €
Sondergebühr(2)
35,50 €
  • (1) z.B. VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr
  • (2) Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen (z.B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände)
  • In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.
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Weitere Informationen
Downloads z.B. FLYER
D080I
Flyer zur Veranstaltung
PDF, 879,31 kB

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