Umweltalarm-Richtlinie
Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Anwendung
Die Umweltalarmrichtlinie trifft fachliche Regelungen zur Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen über Schadens- oder Gefahrenfälle im Bereich des Umweltschutzes sowie zur Einsatzbereitschaft von
Umweltschutzbehörden i. S. d. § 1 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) in Schadens- oder Gefahrenfällen.
Die Veranstaltung ist als Fachgespräch konzipiert und dient der Umsetzung der Umweltalarm-Richtlinie, deren Inhalte und Ziele als bekannt vorausgesetzt werden, in die tägliche Praxis der oberen und unteren
Umweltschutzbehörden.
Praxiserfahrene Experten erläutern die Umsetzung im Bereich Immissionsschutz sowie bei Gewässer- und Bodenverunreinigungen sowie die Herangehensweise verschiedenster Stellen im Schadens- und Gefahrenfall.
In einem Planspiel sollen von den Teilnehmenden in Gruppenarbeiten anhand von ausgewählten Praxisbeispielen selbständig Lösungen erarbeitet werden. Den Teilnehmenden soll ausreichend Gelegenheit geboten
werden, ihre eigenen Erfahrungen mit Schadens- und Gefahrenfällen einzubringen und Fragen zu diskutieren.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
09:00 bis 15:00 Uhr am 2. Tag
- Umsetzung der Umweltalarm-Richtlinie bei Gewässer-und Bodenverunreinigungen
- Umsetzung der Umweltalarm-Richtlinie im Bereich des Immissionsschutzes
- Rechtsgrundlagen für den Vollzug
- Feuerwehr- und Katastrophenschutz
- Meldewege, Lagezentrum, Information der Öffentlichkeit
- Umgang mit Umweltalarmfällen bei den Wasserwerken an der Ruhr (AWWR)
- Sondereinsatzdienste und Informationsangebote des LANUV
- Planspiel (Gruppenarbeit)
Beschäftigte der Bezirksregierungen, des LANUV NRW sowie der kommunalen Umweltschutz- und Gefahrenabwehrbehörden.
Dezernent beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Fachbereich 62 \"Vollzugskoordination, Betriebsmanagement, Labordatenverwaltung, Alarmbereitschaft\" und Obmann des DIN-Arbeitskreises \"Probenahme\"
Mit dem PKW
Autobahn A52 bis Abfahrt Essen-Rüttenscheid, Alfredstraße (B224) in südlicher Richtung nach Essen-Werden und Velbert folgen. Die Wimberstraße zweigt von der Bergischen Landstraße an deren höchstem Punkt ab, ca. 700 m nördlich der Stadtgrenze Essen/Velbert. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit der S-Bahnlinie S6 in Richtung Essen Hbf. Aussteigen an der S-Bahn Haltestelle „Essen-Werden“.
- Mit der Buslinie 169 (BStg. 5, alle 20 min.) in Richtung Velbert. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“ oder
- Mit der Buslinie 190 (BStg. 2, alle 30 min) in Richtung Ruhrlandklinik. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“.
Die Wimberstraße zweigt nach ca. 250 m stadtauswärts links ab.
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.


