Basiswissen Immissionsschutzrecht

Grundlagen und aktuelle Schwerpunkte für die Genehmigung und Überwachung von BImSchG-Anlagen

Beschreibung

Dieser Grundkurs gibt einen umfassenden Überblick über das Immissionsschutzrecht. Vorgestellt und erläutert werden insbesondere

  • das Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
  • die Verordnungen zum BImSchG (BImSchVen),
  • die Verwaltungsvorschriften zum BImSchG (TA Luft, TA Lärm) sowie
  • die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL).


Für die Genehmigung und Überwachung von BImSchG-Anlagen relevante Themen werden ausführlich behandelt und anhand von Anwendungsbeispielen erläutert. Ziele der Veranstaltung sind, den Teilnehmenden die Grundlagen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu vermitteln sowie die Anwendung wichtiger immissionsschutzrechtlicher Vorgaben zu ermöglichen. Die wesentlichen Regelungen und Vorschriften werden verständlich und klar vorgestellt, die Auslegung in der Verwaltungspraxis anhand von Praxisfällen ausführlich erläutert und wichtige Zweifelsfragen behandelt werden. Die Referenten sind ausgewiesene Fachleute mit viel Praxiserfahrungen, die selbst an der Erarbeitung von immissionsschutzrechtlichen Regelungen mitwirken. Neben der Vermittlung von Grundlagen- und Praxiswissen, werden sie wertvolle Hintergrundinformationen vortragen und den Teilnehmenden umfangreiche Arbeitsmaterialien (u.a. Zweifelsfragenkataloge, Ministerialerlasse, Vollzugshilfen, LAI-Ausarbeitungen, Handbücher, Leitfäden) an die Hand geben.

Wichtige Fragestellungen, die während des Seminars thematisiert werden, sind zum Beispiel:

  • Welche Anlagen sind nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig? Welche Anlagen sind nicht genehmigungsbedürftig?
  • Welche Voraussetzungen muss der zukünftige Anlagenbetreiber erfüllen?
  • Wie wird eine Immissionsprognose erstellt?
  • Wie wird ein Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG durchgeführt?
  • In welchen Fällen ist ein förmliches Genehmigungsverfahren notwendig? Wann genügt ein vereinfachtes Verfahren? Wann reicht lediglich ein Anzeigeverfahren aus?
  • Welche Änderungen brachte die Industrie-Emissions-Richtlinie (IED)?. Wie werden die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt?
  • Wie ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen und im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen?
  • Welchen Anforderungen müssen nicht genehmigungsbedürftige Anlagen gerecht werden?
  • Welche Aufgaben sind bei der Überwachung von genehmigungs- sowie nicht genehmigungsbedürftigen BImSchG-Anlagen zu erfüllen?
  • Welche Anforderungen sind an Gutachten (Lärm-, Luft-, Geruchsgutachten) zu stellen und wie werden diese auf Plausibilität geprüft?
  • Welche rechtlichen Vorgaben beim Umgang mit flüchtigen organischen Lösemitteln sind zu beachten?
  • Wie sind Lösemittelbilanzen aufzustellen? Wie sind die Bilanzen zu prüfen?
  • Welche europäischen Vorschriften sind zu beachten?
  • Welche neuen Rechte haben anerkannte Umweltverbände?

Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.

Programm
09:00-17:00 Uhr

1. TAG

  • 9:00 Uhr
    Begrüßung / Einführung
    FRANZ-WILLI IVEN
    DR. EDGAR TSCHECH
  • 9:15 Uhr
    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die dazugehörigen Verordnungen (BImSchVen), u.a.
    • Begriffe und Definitionen
    • Ziele, Strukturen und Anwendungsbereiche
    • Wesentliche Regelungsinhalte
      FRANZ-WILLI IVEN
  • 10:30 Uhr
    Kaffeepause
  • 11:00 Uhr
    Das BImSchG-Genehmigungsverfahren, u.a.
    • Genehmigungsbedürftigkeit
    • Genehmigungsvoraussetzungen
    • Ablauf des Genehmigungsverfahrens
    • Öffentlichkeitsbeteiligung (einschließlich Erörterungstermin)
    • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
    • Anlagenänderung: Anzeigeverfahren oder Änderungsgenehmigung?
      FRANZ-WILLI IVEN
  • 12:30 Uhr
    Mittagspause
  • 13:30 Uhr
    Anforderungen bei der Überwachung von genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen BImSch-Anlagen
    • Grundpflichten für genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
    • Anforderungsbefugnisse
    • Praxisbeispiele
      ACHIM HALMSCHLAG
  • 15:00 Uhr
    Kaffeepause
  • 15:30 Uhr
    Geruchsimmissions-Richtlinie (Girl)
    • Grundlagen
    • Anforderungen an Prognosen
    • Anwendung im Vollzug / in der Überwachung
    • Verwaltungsrechtliche Auslegungspraxis in NRW
      NORBERT VAN DER PÜTTEN
  • 17:00 Uhr
    Ende des 1. Tages


2. TAG

  • 9:00 Uhr
    Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
    • Wesentliche Regelungsinhalte
    • Anforderungen an schalltechnische Prognosen
    • Messtechnische Erfassung von Geräuschen
    • Verwaltungsrechtliche Auslegungspraxis in NRW
      DR. WULF POMPETZKI
  • 10:30 Uhr
    Kaffeepause
  • 11:00 Uhr
    Luftimmissionsprognose gemäß der TA Luft
    • Grundlagen
    • Anforderungen an Prognosen
    • Anwendung im Vollzug / in der Überwachung
    • Leitfaden für die Erstellung von Immissionsprognosen
    • Verwaltungsrechtliche Auslegungspraxis in NRW
      UWE HARTMANN
  • 12:30 Uhr
    Mittagspause
  • 13:30 Uhr
    Die Technische Anleitung Luft (TA Luft), u.a.
    • Bedeutung, Ziele, Struktur und Anwendungsbereiche
    • immissionen und Immissionskenngrößen
    • Allgemeine Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
    • Spezifische Emissionsanforderungen an Beispielen ausgewählter Branchen
    • Ableitbedingungen
      DR. RICHARD SCHLACHTA
  • 15:00 Uhr
    Kaffeepause
  • 15:30 Uhr
    Rechtliche Vorgaben beim Umgang mit flüchtigen Lösemitteln (31. BImSchV)
    • Grundlagen
    • Anforderungen bei der Holz-, Metall- und Kunststoffbeschichtung (Schreinereien, Lackierbetriebe, Druckereien etc.)
    • Arbeitshilfen für die Überwachung
    • Zweifelsfragenkatalog des Umweltbundesamtes
      DR. RICHARD SCHLACHTA
  • 17:00 Uhr
    Veranstaltungsende
Zielgruppe

Insbesondere Vertreter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, aber auch Betriebsleiter/-innen, Immissions- und Umweltschutzbeauftragte, Mitarbeiter/-innen aus Planungs- und Ingenieurbüros sowie Umweltgutachter.

Referenten
Veranstaltungsleitung
Herr Dipl.-Ing. Franz-Willi Iven, Bezirksregierung Köln (Köln)
Referenten
Herr Achim Halmschlag
seit vielen Jahren als Jurist in staatlichen Umweltüberwachungs- und -genehmigungsbehörden tätig, u.a. in den Staatlichen Umweltämtern Köln und Aachen. Als Rechtsdezernent bei der Bezirksregierung Köln unterstützt und berät er die Fachbediensteten vor allem bei der Überwachung im immissionsschutzrechtlichen Vollzug. Darüber hinaus bearbeitet er die Kommentierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Kommentar Schmatz-Nöthlichs, erschienen im Erich Schmidt Verlag.
Herr Dr. Wulf Pompetzki
Fachbereichsleiter im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW u. a. für den Bereich \"Geräusche und Erschütterungen\" mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich gewerbliche Anlagen, Sport- und Freizeitanlagen, Qualitätssicherung.
Herr Dipl.-Ing. Franz-Willi Iven, Bezirksregierung Köln (Köln)
Herr Dipl.-Met. Uwe Hartmann, ANECO - Institut für Umweltschutz GmbH & Co. (Mönchengladbach)
Herr Dr. Richard Schlachta, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (München)
Herr Norbert van der Pütten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Wiesbaden)
Ort
Anfahrt zur Bildungsstätte Duisburg

Mit dem PKW

Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.

Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.

Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!

Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.

Mit dem Taxi

Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.

Ansprechpartner
Organisatorische Fragen
Bild von Jens Sinnebrink
Herr Jens Sinnebrink
Fon 02065-770-125
Fax 02065-770-117
Inhaltliche Fragen
Bild von Edgar Tschech
Herr Dr. Edgar Tschech
Fon 02065-770-124
Fax 02065-770-117
Fragen zu bereits zugesandten Anmeldungen
Rezeption Duisburg
Fon 02065-770-0
Fax 02065-770-117
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U013
Lehrgang
Beginn
Ende
Mi. 11.09.2013
Do. 12.09.2013
Kurs-Nr.
U013D1309
Gebühren
Regulär
595,00 €
Verbandsmitglieder(1)
535,00 €
Behörden
380,00 €
  • (1) z.B. VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr
  • (2) Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen (z.B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände)
  • In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.
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Weitere Informationen
Downloads z.B. FLYER
U013I
Flyer zur Veranstaltung
PDF, 467,81 kB

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