Basiswissen Immissionsschutzrecht
Grundlagen und aktuelle Schwerpunkte für die Genehmigung und Überwachung von BImSchG-Anlagen
Dieser Grundkurs gibt einen umfassenden Überblick über das Immissionsschutzrecht. Vorgestellt und erläutert werden insbesondere
- das Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
- die Verordnungen zum BImSchG (BImSchVen),
- die Verwaltungsvorschriften zum BImSchG (TA Luft, TA Lärm) sowie
- die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL).
Für die Genehmigung und Überwachung von BImSchG-Anlagen relevante Themen werden ausführlich behandelt und anhand von Anwendungsbeispielen erläutert. Ziele der Veranstaltung sind, den Teilnehmenden die Grundlagen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu vermitteln sowie die Anwendung wichtiger immissionsschutzrechtlicher Vorgaben zu ermöglichen. Die wesentlichen Regelungen und Vorschriften werden verständlich und klar vorgestellt, die Auslegung in der Verwaltungspraxis anhand von Praxisfällen ausführlich erläutert und wichtige Zweifelsfragen behandelt werden. Die Referenten sind ausgewiesene Fachleute mit viel Praxiserfahrungen, die selbst an der Erarbeitung von immissionsschutzrechtlichen Regelungen mitwirken. Neben der Vermittlung von Grundlagen- und Praxiswissen, werden sie wertvolle Hintergrundinformationen vortragen und den Teilnehmenden umfangreiche Arbeitsmaterialien (u.a. Zweifelsfragenkataloge, Ministerialerlasse, Vollzugshilfen, LAI-Ausarbeitungen, Handbücher, Leitfäden) an die Hand geben.
Wichtige Fragestellungen, die während des Seminars thematisiert werden, sind zum Beispiel:
- Welche Anlagen sind nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig? Welche Anlagen sind nicht genehmigungsbedürftig?
- Welche Voraussetzungen muss der zukünftige Anlagenbetreiber erfüllen?
- Wie wird eine Immissionsprognose erstellt?
- Wie wird ein Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG durchgeführt?
- In welchen Fällen ist ein förmliches Genehmigungsverfahren notwendig? Wann genügt ein vereinfachtes Verfahren? Wann reicht lediglich ein Anzeigeverfahren aus?
- Welche Änderungen brachte die Industrie-Emissions-Richtlinie (IED)?. Wie werden die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt?
- Wie ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen und im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen?
- Welchen Anforderungen müssen nicht genehmigungsbedürftige Anlagen gerecht werden?
- Welche Aufgaben sind bei der Überwachung von genehmigungs- sowie nicht genehmigungsbedürftigen BImSchG-Anlagen zu erfüllen?
- Welche Anforderungen sind an Gutachten (Lärm-, Luft-, Geruchsgutachten) zu stellen und wie werden diese auf Plausibilität geprüft?
- Welche rechtlichen Vorgaben beim Umgang mit flüchtigen organischen Lösemitteln sind zu beachten?
- Wie sind Lösemittelbilanzen aufzustellen? Wie sind die Bilanzen zu prüfen?
- Welche europäischen Vorschriften sind zu beachten?
- Welche neuen Rechte haben anerkannte Umweltverbände?
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
1. TAG
- 9:00 Uhr
Begrüßung / Einführung
FRANZ-WILLI IVEN
DR. EDGAR TSCHECH
- 9:15 Uhr
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die dazugehörigen Verordnungen (BImSchVen), u.a.- Begriffe und Definitionen
- Ziele, Strukturen und Anwendungsbereiche
- Wesentliche Regelungsinhalte
FRANZ-WILLI IVEN
- 10:30 Uhr
Kaffeepause
- 11:00 Uhr
Das BImSchG-Genehmigungsverfahren, u.a.- Genehmigungsbedürftigkeit
- Genehmigungsvoraussetzungen
- Ablauf des Genehmigungsverfahrens
- Öffentlichkeitsbeteiligung (einschließlich Erörterungstermin)
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
- Anlagenänderung: Anzeigeverfahren oder Änderungsgenehmigung?
FRANZ-WILLI IVEN
- 12:30 Uhr
Mittagspause
- 13:30 Uhr
Anforderungen bei der Überwachung von genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen BImSch-Anlagen- Grundpflichten für genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
- Anforderungsbefugnisse
- Praxisbeispiele
ACHIM HALMSCHLAG
- 15:00 Uhr
Kaffeepause
- 15:30 Uhr
Geruchsimmissions-Richtlinie (Girl)- Grundlagen
- Anforderungen an Prognosen
- Anwendung im Vollzug / in der Überwachung
- Verwaltungsrechtliche Auslegungspraxis in NRW
NORBERT VAN DER PÜTTEN
- 17:00 Uhr
Ende des 1. Tages
2. TAG
- 9:00 Uhr
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)- Wesentliche Regelungsinhalte
- Anforderungen an schalltechnische Prognosen
- Messtechnische Erfassung von Geräuschen
- Verwaltungsrechtliche Auslegungspraxis in NRW
DR. WULF POMPETZKI
- 10:30 Uhr
Kaffeepause
- 11:00 Uhr
Luftimmissionsprognose gemäß der TA Luft- Grundlagen
- Anforderungen an Prognosen
- Anwendung im Vollzug / in der Überwachung
- Leitfaden für die Erstellung von Immissionsprognosen
- Verwaltungsrechtliche Auslegungspraxis in NRW
UWE HARTMANN
- 12:30 Uhr
Mittagspause
- 13:30 Uhr
Die Technische Anleitung Luft (TA Luft), u.a.- Bedeutung, Ziele, Struktur und Anwendungsbereiche
- immissionen und Immissionskenngrößen
- Allgemeine Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
- Spezifische Emissionsanforderungen an Beispielen ausgewählter Branchen
- Ableitbedingungen
DR. RICHARD SCHLACHTA
- 15:00 Uhr
Kaffeepause
- 15:30 Uhr
Rechtliche Vorgaben beim Umgang mit flüchtigen Lösemitteln (31. BImSchV)- Grundlagen
- Anforderungen bei der Holz-, Metall- und Kunststoffbeschichtung (Schreinereien, Lackierbetriebe, Druckereien etc.)
- Arbeitshilfen für die Überwachung
- Zweifelsfragenkatalog des Umweltbundesamtes
DR. RICHARD SCHLACHTA
- 17:00 Uhr
Veranstaltungsende
Insbesondere Vertreter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, aber auch Betriebsleiter/-innen, Immissions- und Umweltschutzbeauftragte, Mitarbeiter/-innen aus Planungs- und Ingenieurbüros sowie Umweltgutachter.
seit vielen Jahren als Jurist in staatlichen Umweltüberwachungs- und -genehmigungsbehörden tätig, u.a. in den Staatlichen Umweltämtern Köln und Aachen. Als Rechtsdezernent bei der Bezirksregierung Köln unterstützt und berät er die Fachbediensteten vor allem bei der Überwachung im immissionsschutzrechtlichen Vollzug. Darüber hinaus bearbeitet er die Kommentierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Kommentar Schmatz-Nöthlichs, erschienen im Erich Schmidt Verlag.
Fachbereichsleiter im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW u. a. für den Bereich \"Geräusche und Erschütterungen\" mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich gewerbliche Anlagen, Sport- und Freizeitanlagen, Qualitätssicherung.
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.


