Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz
Ausbildung
„Brände, Explosionen, Katastrophen ..., so etwas ist bei uns bis heute noch nie vorgekommen! Warum also Vorkehrungen für diese unwahrscheinlichen Fälle treffen?“
Diese Aussage ist vielfach von Unternehmern und verantwortlichen Beschäftigten zu hören. Auch wenn diese Fälle glücklicherweise nur selten auftreten, kann es morgen in Ihrem Unternehmen schon ganz anders aussehen. Dies zeigen uns die täglichen Erfahrungen und Presseinformationen. Dabei ist der Aufbau einer Brandschutz- und Katastrophenorganisation oft nicht so kompliziert, wie es den Anschein hat.
Eine gute Brandschutz- und Katastrophenorganisation ist aber notwendig, um zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken für die Verantwortlichen und existenzbedrohende Risiken für Ihr Unternehmen zu minimieren. Ein wichtiger Bestandteil dieser Organisation sind die Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Sie übernehmen in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes und der Evakuierung. Des Weiteren können Brandschutz- und Evakuierungshelfer die für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlichen Personen, zum Beispiel den Brandschutzbeauftragten, unterstützen.
Die rechtliche Grundlage zur Benennung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer findet sich im § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Hier wird der Arbeitgeber bzw. Unternehmer vom Gesetzgeber außerdem verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
Der eintägige Ausbildungslehrgang vermittelt Ihnen theoretisches und praktisches Wissen über die einzuleitenden und durchzuführenden Erstmaßnahmen in einem Gefahrenfall sowie notwendige Kenntnisse zum vorbeugenden Brandschutz, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
- Vorbeugender Brandschutz
- Verbrennungsvorgang und Brandverlauf
- Brandausbreitungswege
- Gefahren beim Brand
- Brandursachen und Zündquellen
- Rechtliche Grundlagen im Brand- und Arbeitsschutz
- Baurechtliche Vorschriften (BauO NRW)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Aufgaben- und Pflichtendelegation, Bestellung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer
- Haftung des Arbeitgebers und der Brandschutz- und Evakuierungshelfer
- Brandschutzordnungen nach DIN 14096
- Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Arten von Brandschutzplänen
- TPrüfVO NRW
- Evakuierung und Räumung
- Definitionen Evakuierung und Räumung
- Evakuierungsarten und -situationen
- Aufgaben der Evakuierungshelfer
- Planung und Durchführung von Evakuierungs- und Räumungsübungen, Schwierigkeiten
- Evakuierungsmittel
- Bestandteile eines Evakuierungskonzeptes
- Übung zur Handhabung von Feuerlöschern:
- Verhalten im Brandfall
- Arten von Feuerlöschern
- Unterschiede bei den Brandklassen
- Anwendungsbereiche und Einsatzdauer der Feuerlöscher
- Löschen allgemein
- Löschtaktiken der verschiedenen Feuerlöschtypen im Speziellen
- Verhalten bei einer brennenden Person und bei brennendem Gas
- Feuerlöscher: Prüfungsintervall, Umgang mit benutzten und leeren Feuerlöschern
Beschäftigte, die in Ihrem Unternehmen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer tätig werden sollen und alle Personen, die über die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes Bescheid wissen müssen.
vom BÜRO TRUCON aus Viersen; Sicherheitstechniker, Brandschutzbeauftragter, Fachbauleiter und Fachplaner für den Bereich Brandschutz. Herr Trube arbeitet seit mehr als 14 Jahren im Bereich des Arbeits- und Brandschutzes sowohl in der Industrie als in der Öffentlichen Verwaltung.
Mit dem PKW
Autobahn A52 bis Abfahrt Essen-Rüttenscheid, Alfredstraße (B224) in südlicher Richtung nach Essen-Werden und Velbert folgen. Die Wimberstraße zweigt von der Bergischen Landstraße an deren höchstem Punkt ab, ca. 700 m nördlich der Stadtgrenze Essen/Velbert. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit der S-Bahnlinie S6 in Richtung Essen Hbf. Aussteigen an der S-Bahn Haltestelle „Essen-Werden“.
- Mit der Buslinie 169 (BStg. 5, alle 20 min.) in Richtung Velbert. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“ oder
- Mit der Buslinie 190 (BStg. 2, alle 30 min) in Richtung Ruhrlandklinik. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“.
Die Wimberstraße zweigt nach ca. 250 m stadtauswärts links ab.
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.


