Das aktuelle Deponierecht — Die neue Deponieverordnung vom 16.07.2009

Regelwerke zum Betrieb, zur Stilllegung und Nachsorge von Deponien

Beschreibung

Aktuelles Fachwissen, Praxistipps und Erfahrungsaustausch für das Leitungspersonal auf Deponien

Zum 16. Juli 2009 trat eine vollständig neue Deponieverordnung in Kraft. Die neue Deponieverordnung vereinigt sämtliche bis dahin für Deponien geltenden Rechtsvorschriften, nämlich die Abfallablagerungsverordnung, die (alte) Deponieverordnung, die Deponieverwertungsverordnung, die TA Abfall und die TA Siedlungsabfall in einer einheitlichen Verordnung. Mit dem 16.07.2009 verloren die genannten Regelwerke ihre Geltung und wurden durch die neue Verordnung ersetzt.

Die neue Deponieverordnung beschränkt sich nicht nur auf eine Zusammenfassung des bisherigen Deponierechts in einer einheitlichen Verordnung. Sie enthält auch zahlreiche inhalt-liche bzw. materielle Änderungen. Hervorzuheben sind zum Beispiel neue Möglichkeiten und Anforderungen im Hinblick auf die Abdichtungssysteme, die Zuordnungswerte für die einzelnen Deponieklassen, das Annahmeverfahren oder die Deponieabschnittsbildung.

§ 4 Deponieverordnung verlangt, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen auf Deponien mindestens alle zwei Jahre, einen Fachkundelehrgang absolvieren. Der hier angebotene zweitägige Lehrgang vermittelt die durch § 4 DepV geforderte Fachkunde und ist gleichzeitig von der Bezirksregierung Düsseldorf als Fortbildungslehrgang nach § 11 EfbV und § 6 TgV anerkannt.

Im Lehrgang wird die neue Deponieverordnung ausführlich vorgestellt und erläutert. Neben der Vermittlung der Systematik der neuen Verordnung werden alle relevanten inhaltlichen Veränderungen zum alten Deponierecht dargestellt und besprochen.

Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.

Programm
09:00-17:00 Uhr
  • Die Zusammenführung des alten Deponierechts in der neuen Deponieverordnung
  • Aufbau, Systematik und wesentliche Inhalte der neuen Deponieverordnung, u.a.
    • Allgemeine Bestimmungen
    • Errichtung von Deponien
    • Organisation und Personal
    • Inbetriebnahme
    • Voraussetzungen für die Ablagerung
    • Nicht zugelassene Abfälle
    • Annahmeverfahren
    • Stilllegung
    • Nachsorge
    • Information und Dokumentation
    • Sonstige Vorschriften
    • Langzeitlager
    • Ordnungswidrigkeiten
    • Übergangsvorschriften
  • Inhaltliche Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage
    • Errichtung von Deponien (Standortvoraussetzungen, Barrieren, Deponieabschnitte …)
    • Betrieb von Deponien (Zuordnungswerte, Annahmeverfahren …)
    • Stilllegung von Deponien (insbesondere Abdichtungssysteme)
    • Nachsorge von Deponien
    • Verwertung von Deponieersatzbaustoffen
    • Anpassung / Bestandsschutz betriebener
    • Deponien
Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zielgruppe
  • Verantwortliche und Mitarbeiter von privaten und kommunalen Abfalldeponien
  • Ingenieurbüros
  • Behördenvertreter
Referenten
Referent
Herr RA Dr. Markus Collisy, Heuking Kühn Lüer Wojtek Rechtsanwälte (Frankfurt)
Ort
Anfahrt zur Bildungsstätte Duisburg

Mit dem PKW

Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.


Direkt zum Google-Routenplaner

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.

Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.

Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!

Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.

Mit dem Taxi

Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.

Ansprechpartner
Inhaltliche Fragen
Bild von Edgar Tschech
Herr Dr. Edgar Tschech
Fon 02065-770-124
Fax 02065-770-117
Organisatorische Fragen
Bild von Ulrike Gerritzmann-Filali
Frau Ulrike Gerritzmann-Filali
Fon 02065-770-129
Fax 02065-770-117
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K031
Seminar
Datum
Mi. 27.06.2012
Kurs-Nr.
K031D1206
Datum
Di. 25.09.2012
Kurs-Nr.
K031D1209
Datum
Di. 04.12.2012
Kurs-Nr.
K031D1212
Gebühren
Regulär
395,00 €
Verbandsmitglieder(1)
355,00 €
Behörden
235,00 €
  • (1) z.B. VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr
  • (2) Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen (z.B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände)
  • In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.
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Weitere Informationen
Downloads z.B. FLYER
K030I-K031I-K032I
Flyer zur Veranstaltung
PDF, 935,66 kB

Nur für angemeldete Teilnehmer

Den Benutzernamen und das Passwort für Ihren Termin finden Sie auf Ihrer Eingangsbestätigung. Sie finden hier zur Vor- und Nachbereitung ggf. zusätzliche Daten.

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