Das aktuelle Deponierecht — Die neue Deponieverordnung vom 16.07.2009
Regelwerke zum Betrieb, zur Stilllegung und Nachsorge von Deponien
Aktuelles Fachwissen, Praxistipps und Erfahrungsaustausch für das Leitungspersonal auf Deponien
Zum
16. Juli 2009 trat eine vollständig neue Deponieverordnung in Kraft.
Die neue Deponieverordnung vereinigt sämtliche bis dahin für Deponien
geltenden Rechtsvorschriften, nämlich die Abfallablagerungsverordnung,
die (alte) Deponieverordnung, die Deponieverwertungsverordnung, die TA
Abfall und die TA Siedlungsabfall in einer einheitlichen Verordnung. Mit
dem 16.07.2009 verloren die genannten Regelwerke ihre Geltung und
wurden durch die neue Verordnung ersetzt.
Die neue
Deponieverordnung beschränkt sich nicht nur auf eine Zusammenfassung des
bisherigen Deponierechts in einer einheitlichen Verordnung. Sie enthält
auch zahlreiche inhalt-liche bzw. materielle Änderungen. Hervorzuheben
sind zum Beispiel neue Möglichkeiten und Anforderungen im Hinblick auf
die Abdichtungssysteme, die Zuordnungswerte für die einzelnen
Deponieklassen, das Annahmeverfahren oder die Deponieabschnittsbildung.
§
4 Deponieverordnung verlangt, dass die für die Leitung und
Beaufsichtigung verantwortlichen Personen auf Deponien mindestens alle
zwei Jahre, einen Fachkundelehrgang absolvieren. Der hier
angebotene zweitägige Lehrgang vermittelt die durch § 4 DepV geforderte
Fachkunde und ist gleichzeitig von der Bezirksregierung Düsseldorf als
Fortbildungslehrgang nach § 11 EfbV und § 6 TgV anerkannt.
Im Lehrgang wird die neue Deponieverordnung ausführlich
vorgestellt und erläutert. Neben der Vermittlung der Systematik der
neuen Verordnung werden alle relevanten inhaltlichen Veränderungen zum
alten Deponierecht dargestellt und besprochen.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
- Die Zusammenführung des alten Deponierechts in der neuen Deponieverordnung
- Aufbau, Systematik und wesentliche Inhalte der neuen Deponieverordnung, u.a.
- Allgemeine Bestimmungen
- Errichtung von Deponien
- Organisation und Personal
- Inbetriebnahme
- Voraussetzungen für die Ablagerung
- Nicht zugelassene Abfälle
- Annahmeverfahren
- Stilllegung
- Nachsorge
- Information und Dokumentation
- Sonstige Vorschriften
- Langzeitlager
- Ordnungswidrigkeiten
- Übergangsvorschriften
- Inhaltliche Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage
- Errichtung von Deponien (Standortvoraussetzungen, Barrieren, Deponieabschnitte …)
- Betrieb von Deponien (Zuordnungswerte, Annahmeverfahren …)
- Stilllegung von Deponien (insbesondere Abdichtungssysteme)
- Nachsorge von Deponien
- Verwertung von Deponieersatzbaustoffen
- Anpassung / Bestandsschutz betriebener
- Deponien
- Verantwortliche und Mitarbeiter von privaten und kommunalen Abfalldeponien
- Ingenieurbüros
- Behördenvertreter
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.


