Schulung zur Anwendung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens und der elektronischen Signatur
Grundschulung für alle Personen bei Abfallerzeugern, Abfallbeförderern und Abfallentsorgern, die zukünftig mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren arbeiten und die elektronische Signatur nutzen werden
Die Nachweisverordnung regelt die Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle. In der Vergangenheit erfolgte die abfallrechtliche Überwachung mittels Begleitschein, Entsorgungsnachweis und eigenhändiger Unterschrift auf diesen aus Papier gemachten Dokumenten. Gemäß der Nachweisverordnung in der aktuellen Fassung wurde zum 1. April 2010 die abfallrechtliche Überwachung in elektronischer Form zur Pflicht. Seitdem müssen die Nachweisdokumente am PC erstellt und in elektronischer Form den am Entsorgungsvor-gang Beteiligten übermittelt werden.
Außerdem müssen die Dokumente elektronisch signiert werden. Diese Pflicht gilt bereits seit dem 01.04.2010 für Behörden und Abfallentsorger. Seit dem 01.02.2011 gilt dies auch für Abfallerzeuger und -beförderer.
Zur Nutzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens werden eine geeignete Softwarelösung sowie die entsprechende Hardware benötigt. Für die qualifizierte elektronische Signatur als Ersatz der eigenhändigen Unterschrift wird die Nutzung einer Signaturkarte und eines externen Kartenlesegeräts erforderlich. Die Signaturkarte erhält der einzelne Mitarbeiter nur persönlich auf Antrag in Verbindung mit einem zugelassenen Trustcenter.
Bei der Nutzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens und der elektronischen Signatur werden sich für den Anwender in der Praxis eine ganze Reihe von Fragen ergeben. Damit der Übergang auf die neue Form der abfallrechtlichen Überwachung reibungs- und problemlos abläuft, empfiehlt es sich jedem zukünftigen Anwender an einer entsprechenden Schulung teilzunehmen.
Während der vorliegenden Veranstaltung geht es nicht nur darum Informationen weiter zu geben, sondern vielmehr soll in die praktische Anwendung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens und der elektronischen Signatur gezielt und intensiv eingewiesen werden. Die möglichen Probleme in der Praxis vor Ort werden ausführlich besprochen werden. Zu Beginn der Schulung wird zunächst umfassend in das elektronische Abfallnachweisverfahren eingeführt. Anschließend werden im weiteren Verlauf die Teilnehmer im Umgang mit der Signaturkarte, dem elektronischen Signieren, dem Zugang zur Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS), in der Erstellung und im Umgang mit elektronischen Begleitscheinen sowie in der elektronischen Registerführung an praktischen Beispielen geschult. Ferner wird den Teilnehmern die Gelegenheit gegeben, Detailfragen aus ihrem Unternehmen persönlich mit den Referenten zu erörtern. Am Nachmittag besteht die Möglichkeit direkt eine persönliche Signaturkarte zu einem ermäßigten Angebotspreis zu beantragen und zu erhalten. Sollten Sie dieses wünschen, so bitten wir Sie uns dieses bereits mit der Anmeldung zur Schulung (siehe Rückseite) durch Ankreuzen des betreffenden Feldes mitzuteilen. Wir werden Ihnen dann umgehend ein aktuelles Angebot für eine Signaturkarte und das notwendige Zubehör (Kartenlesegerät, Software etc.) übersenden und Ihre für die Kartenbeantragung erforderlichen persönlichen Daten abfragen.
Unsere Schulung wendet sich an alle Personen, die mit der praktischen Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens in ihrem Unternehmen betraut sind. Um einen intensiven Austausch zwischen den Teilnehmer/-innen und den Referenten zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl auf 25 begrenzt.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
9:00 Uhr: Begrüßung und Einführung
Dr. Edgar Tschech / Thomas Gaffkus-Müller / Stephan Pawlytsch
9:15 Uhr: Grundlagen der elektronischen Abfallnachweisführung — Praktische Anwendung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens vor Ort, u.a.:
- Wie funktioniert das elektronische Abfallnachweisverfahren?
- Wie ist die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) aufgebaut? Welche Aufgaben hat die ZKS? Wie erhält man einen Zugang zur ZKS?
- Wie werden Begleitscheine elektronisch erstellt? Wie ist mit elektronischen Begleitscheinen umzugehen? Wie werden elektronische Begleitscheine versendet und verwaltet?
- Wie ist das Abfallregister elektronisch zu führen?
- Welche Probleme und Störungen können auftreten und was ist dann zu tun?
Thomas Gaffkus-Müller / Stephan Pawlytsch
10:45 Uhr: Kaffeepause
11:15 Uhr: Anwendung der qualifizierten elektronischen Signatur in der Abfallwirtschaft — Einweisung in die Handhabung von Signaturkarten, u.a.:
- Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?
- Welche Rechtsfolgen hat die qualifizierte elektronische Signatur?
- Wie erhalte ich eine Signaturkarte?
- Wie kann bei mobilen Einsätzen elektronisch signiert werden?
- Darf die Signaturkarte auch privat genutzt werden?
- Was ist bei Verlust der Signaturkarte zu tun?
Thomas Gaffkus-Müller / Stephan Pawlytsch
12:30 Uhr: Mittagspause
13:30 Uhr: Praktische Demonstrationen und Übungen
- Praktische Demonstrationen und Übungen zum elektronischen Nachweisverfahren und zur elektronischen Signatur
- Klärung noch offener Fragen
- Zusammenfassung
Thomas Gaffkus-Müller / Stephan Pawlytsch
15:00 Uhr: Kaffeepause
15:15 Uhr: Beantragung und Ausgabe von Signaturkarten
17:00 Uhr: Voraussichtliches Ende der Veranstaltung
Mitarbeiter/-innen von Abfallerzeugern, Abfallbeförderern und Abfallentsorgern, die zukünftig mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren vor Ort arbeiten und die elektronische Signatur nutzen werden, z.B.:
- Mitarbeiter/-innen in der Entsorgungslogistik,
- Mitarbeiter/-innen an der Waage,
- Fahrer auf Entsorgungsfahrzeugen sowie
- Mitarbeiter/-innen bei Abfallerzeugern, die für die Nachweisführung und die Übergabe von Abfällen an den Beförderer bzw. Entsorger zuständig sind.
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.


