Fachkundelehrgang nach § 4 Deponieverordnung
Mit behördlicher Anerkennung als Fortbildungslehrgang nach § 4 Deponieverordnung, § 11 Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung und § 6 Transportgenehmigungs-Verordnung
Aktuelles Fachwissen, Praxistipps und Erfahrungsaustausch für das Leitungspersonal auf Deponien
Zum 16. Juli 2009 trat eine vollständig neue Deponieverordnung in Kraft. Die neue Deponieverordnung vereinigt sämtliche bis dahin für Deponien geltenden Rechtsvorschriften, nämlich die Abfallablagerungsverordnung, die (alte) Deponieverordnung, die Deponieverwertungsverordnung, die TA Abfall und die TA Siedlungsabfall in einer einheitlichen Verordnung. Mit dem 16.07.2009 verloren die genannten Regelwerke ihre Geltung und wurden durch die neue Verordnung ersetzt.
Die neue Deponieverordnung wurde im Jahr 2011 durch die Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung vom 17. Oktober 2011 hinsichtlich einer Vielzahl von Details überarbeitet. Diese betreffen neben den Abdichtungssystemen, den Zuordnungskriterien und dem Annahmeverfahren nahezu alle Regelungsbereiche der Deponieverordnung. Die Erste Änderungsverordnung trat zum 1. Dezember 2011 in Kraft und ist seitdem zu beachten.
§ 4 Deponieverordnung verlangt, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen auf Deponien mindestens alle zwei Jahre, einen Fachkundelehrgang absolvieren. Der hier angebotene zweitägige Lehrgang vermittelt die durch § 4 DepV geforderte Fachkunde und ist gleichzeitig durch die Bezirksregierung Düsseldorf behördlich anerkannt. Außerdem ist die Veranstaltung durch die Bezirksregierung Düsseldorf auch als Fortbildungslehrgang nach § 11 EfbV und § 6 TgV anerkannt.
Am ersten Lehrgangstag wird die neue Deponieverordnung in der aktuellen Fassung der Ersten Änderungsverordnung ausführlich vorgestellt und erläutert. Neben der Vermittlung der Systematik der neuen Verordnung werden alle relevanten inhaltlichen Veränderungen zum alten Deponierecht sowie durch die 1. Änderungsverordnung ausführlich dargestellt und besprochen.
Am zweiten Lehrgangstag stehen die technischen und organisatorischen Möglichkeiten sowie Maßnahmen zur wirtschaftlich vernünftigen Praxisumsetzung der rechtlichen Vorgaben im Mittelpunkt. Des Weiteren wird das Thema Arbeitsschutz ausführlich behandelt.
Nach dem Besuch des Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung zum Nachweis der Fachkunde nach § 4 DepV und zusätzlich einen Nachweis über die Fortbildung nach § 11 EfbV und § 6TgV.
Beide Lehrgangstage können auch jeweils als Einzelseminare unter den folgenden Titeln gebucht werden (siehe 4. Seite):
- 1. Tag: Das aktuelle Deponierecht — Die neue Deponieverordnung vom 16.07.2009 / 17.10.2011
- 2. Tag: Praxisumsetzung des aktuellen Deponierechts / der neuen Deponieverordnung vom 16.07.2009 / 17.10.2011
Abschluss mit BEW Zertifikat.
1. TAG: DAS AKTUELLE DEPONIERECHT — DIE NEUE DEPONIEVERORDNUNG vom 16.07.2009 / 17.10.2011
Referent: Rechtsanwalt DR. MARKUS COLLISY
- Die Zusammenführung des alten Deponierechts in der neuen Deponieverordnung
- Aufbau, Systematik und wesentliche Inhalte der neuen Deponieverordnung in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 17.10.2011
- Allgemeine Bestimmungen
- Errichtung von Deponien
- Organisation und Personal
- Inbetriebnahme
- Voraussetzungen für die Ablagerung
- Nicht zugelassene Abfälle
- Annahmeverfahren
- Stilllegung
- Nachsorge
- Information und Dokumentation
- Sonstige Vorschriften
- Langzeitlager
- Ordnungswidrigkeiten
- Übergangsvorschriften
- Rechtsfragen in der Praxis
- Bestandsschutz
- Standortvoraussetzungen
- Zulassung der Abdichtungssysteme
- Anwendung der Zuordnungskriterien
- Einzelfallfestlegung von Zuordnungswerten
- Verknüpfung mit den Regelungen über die Verwertung außerhalb von Deponien
- Annahmeverfahren
- Entlassung aus der Nachsorgephase
- Emissionsminderung
2. TAG: PRAXISUMSETZUNG DES AKTUELLEN DEPONIERECHTS / DER NEUEN DEPONIEVERORDNUNG vom 16.07.2009 / 17.10.2011
Referent: DIPL.-GEOL. DANIEL SOLTEK
- Lösungsansätze zur Umsetzung der neuen Deponieverordnung vom 16.07.2009 / 17.10.2011
- Überwachung und Kontrolle
- DeponieselbstüberwachungsVO NW
- Regeln zur Selbstüberwachung in anderen Bundesländern
- Datenumfang und -erfassung
- Datenauswertung
- Behördliche Überwachung
- Technische Anforderungen
- Die neue Deponieverordnung vom 16.07.2009 / 17.10.2011
- EU-Deponierichtlinie
- Verbesserte Deponietechnik
- Art und Beschaffenheit von Abfällen
- Emissionen und ihre Verhinderung
- Abfallvorbehandlungsverfahren
- Stoffspezifische Abfallbehandlung
- Zwischenabdichtungen
- Gefährdungsabschätzungen
- Sanierungsbedarf
- Organisation
- Qualitätsmanagement
- Entsorgungsfachbetrieb
- Verantwortung der Leitung
- Arbeitsplatzbeschreibungen
- Arbeitsanweisungen
- Arbeitssicherheit
- Betriebssicherheitsverordnung
- Bezüge zum Gefahrgutrecht
- Verantwortliche und Mitarbeiter von privaten und kommunalen Abfalldeponien
- Ingenieurbüros
- Behördenvertreter
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.


