Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 11 EfbV und § 6 TgV (Schwerpunkten „Abfallentsorgung und Recycling“)
Die Fortbildungslehrgänge zur Auffrischung der Fachkunde gemäß §11 EfbV/§6 TgV sind bundesweit behördlich anerkannt (Bezirksregierung Düsseldorf, Aktenzeichen 512.1.67.34.01)
Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre einen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen. Diese Regelung gilt gleichfalls für die verantwortlichen Personen in Unternehmen, die Maklergeschäfte mit Abfällen tätigen. Die verantwortlichen Personen in Betrieben, die Abfälle ausschließlich transportieren, sind verpflichtet alle drei Jahre an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Je nach Bedarf können Fortbildungslehrgänge mit den folgenden unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten besucht werden:
- Abfallentsorgung und Recycling (dieser Kurs)
- Abfalltransporte (Kurs-Nr.: K004)
Im Mittelpunkt der Fortbildungslehrgänge stehen die Änderungen und
Neuerungen, u.a. im Abfall- und Umweltrecht, Abfalltransportrecht,
Arbeitsschutzrecht, sowie die aktuelle Rechtsprechung. Die Änderungen
werden vorgestellt und die Umsetzung im Betrieb ausführlich erklärt und
diskutiert. Darüber hinaus wird für die Praxis wichtiges Wissen
aufgefrischt und die Anwendung im Betrieb anhand von Fallbeispielen
erläutert. Des Weiteren können die Teilnehmer im Vorfeld des Lehrgangs
Einzelprobleme und individuelle Fragen einreichen, auf die im Lehrgang
gesondert eingegangen wird. Diese Lehrgänge gelten gleichzeitig als regelmäßige Fortbildung (Auffrischung) für Betriebsbeauftragte für Abfall.
HINWEIS
Voraussetzung für die Teilnahme an den Fortbildungslehrgängen ist der Nachweis des Besuchs eines Grundlehrgangs gemäß §9 EfbV und §3 TgV. Bitte reichen Sie mit der Anmeldung eine Kopie Ihrer Bescheinigung über die Teilnahme an einem Grundkurs ein!Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
2 Tage, jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr
- Neuigkeiten und Entwicklungen im Abfall- und Umweltrecht sowie aktuelle Rechtsprechung, u.a.
- Neue Vorgaben der EU zum Abfallrecht
- Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Neue Verordnungen
- Rechtspflichten der Abfallbesitzer und -erzeuger
- Vorschriften des Arbeitsschutzes, des Gefahrstoff- und Gefahrgutrechts
- Betriebliche Umsetzung abfall- und umweltrechtlicher Vorgaben (mit Fallbeispielen und Musterlösungen), u.a.
- Einstufung und Deklaration von Abfällen
- Entsorgungsnachweis, Begleitschein, Register
- Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
- Dokumentation von Entsorgungsvorgängen
Die Lehrgänge richten sich an die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen
- in Entsorgungsfachbetrieben,
- in Abfalltransportunternehmen sowie
- in Unternehmen, die Abfallmaklergeschäfte tätigen.
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.


