Die Kalkulation kommunaler Abfallgebühren

Gebührenerhebung im Blickwinkel der aktuellen Rechtsprechung

Beschreibung
Mülldeponie mit Radlader

Veranstaltung: K013
Autor: Juan Pablo Fuentes Serrano
Quelle: www.fotolia.de

Grundsätze und aktuelle Rechtsprechung für Einsteiger und Fortgeschrittene

Die Kalkulation und Erhebung kommunaler Abfallgebühren wirft in der Praxis ständig neue Rechtsfragen auf. So stellt sich die Frage, welche Kosten als betriebsbedingte Kosten in die Kalkulation der kommunalen Abfallgebühr eingestellt werden können und unter welchen Voraussetzungen Zweckverbände oder Anstalten des öffentlichen Rechts zur Gebührenerhebung befugt sind. Zurückgehende Abfallmengen rücken die Notwendigkeit der Erhebung einer Grundgebühr in den Vordergrund, um eine verursachergerechte Kostenverteilung insbesondere bei der Verteilung der Nachsorgekosten für Abfalldeponien gewährleisten zu können. Auch die Frage, ob und inwieweit mit der Abfallgebühr Anreize zur Abfallvermeidung und -verwertung geschaffen werden können, ist immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung. Hier geht es um die Frage, welche Gebührenmaßstäbe anwendbar sind und wie ein Mindest-Restmüllvolumen pro Person und Woche schlüssig und nachvollziehbar festgelegt werden kann. Gleichzeitig steht die Frage im Vordergrund, ob für alle Abfallentsorgungsleistungen eine einheitliche Abfallgebühr bezogen auf das Restmüllgefäß oder Sondergebühren für einzelne Abfallentsorgungsteilleistungen zu erheben sind. Auch die verträgliche Gebührengestaltung bei gewerblichen Abfallsammlungen ist ein neues Themenfeld.

Daneben ist auch von Bedeutung, welche Auswirkungen die abfallrechtlichen Produktrücknahmeregelungen (z.B. Elektro-altgerätegesetz, Verpackungs-Verordnung, Batteriegesetz) auf die Kalkulation und Erhebung kommunaler Abfallgebühren haben. Schließlich ist auch ein Problempunkt, in welcher Art und Weise Fremdleistungen Dritter (z.B. einer kommunalen Entsorgungs-GmbH, eines privaten Entsorgungsunternehmens) in die Kalkulation der Abfallgebühren eingestellt werden können.

Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.

Programm
09:00-17:00 Uhr

Einzelthemen dieses Fachseminars sind u. a.:

  • kommunalabgabenrechtliche Grundsätze der Gebührenkalkulation
  • Gebührenkalkulation als Kostenrechnung (Kostenbegriff, Kosten der Verwaltungsspitze, Personalkosten pensionierter Beamter, Abschreibungen u. kalkulatorische Zinsen, Substanzerhaltung, Gewinnerzielung)
  • Begriff der betriebsbedingten Kosten
  • Abrechnung von Fremdleistungen Dritter (u. a. LSP)
  • Abrechnung von Planungskosten und Überkapazitäten
  • Ausgleich von Kostenüberdeckungen und -unterdeckungen
  • Rechtsprechung zum gebührenauslösenden Tatbestand
  • aktuelle Rechtsprechung zur Bemessung von Abfallgebühren mit Anreizen zur Abfallvermeidung und -verwertung (Mindest-Restmüllvolumen, Entsorgungsgemeinschaften etc., Wiegemaßstab, Ultraschall-Mess-System, Entleerungshäufigkeitsmaßstab, Gefäßvolumen-maßstab, Verkleinerungs-Einsätze in Abfallgefäßen )
  • Rechtsprechung zur Querfinanzierung von Abfallent-sorgungsteilleistungen und zum Gebührenabschlag für Eigenkompostierer
  • Gebührenerhebungsbefugnis (u.a. Zuständigkeiten, Sonderrechtsformen wie z.B. AöR, Zweckverband)
  • Zulässigkeit einer Einheitsgebühr/Sondergebühr
  • Erhebung kommunaler Abfallgebühren unter Berück-sichtigung gewerblicher Abfallsammlungen (§13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG)
  • Grundgebühr (u. a. Maßstäbe, Begriff der fixen Kosten)
  • Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Be-messung der Abfallgebühr (z. B. kostenlose Einwegwindelsäcke)
  • Problemstände der Ansatzfähigkeit von Kosten (z.B. Nachsorgekosten für stillgelegte Abfalldeponien, Kosten für öffentliche Abfall-Behältnisse, wilder Müll)
  • gebührenrechtliche Auswirkungen der Gewerbeabfall-Verordnung und der Produktrücknahme-Verordnungen (z.B. Verpackungs-Verordnung) und des ElektroG und des Batteriegesetzes auf die Erhebung kommunaler Abfallgebühren
Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zielgruppe

Bedienstete von Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen, Kommunale Entsorgungsunternehmen, Private Entsorgungsunternehmen

Referenten
Referent
Herr Dr. Peter Queitsch, Nordrheinwestfälischer Städte- und Gemeindebund (Düsseldorf)
Ort
Anfahrt zur Bildungsstätte Duisburg

Mit dem PKW

Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.


Direkt zum Google-Routenplaner

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.

Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.

Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!

Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.

Mit dem Taxi

Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.

Ansprechpartner
Inhaltliche Fragen
Bild von Edgar Tschech
Herr Dr. Edgar Tschech
Fon 02065-770-124
Fax 02065-770-117
Organisatorische Fragen
Bild von Ulrike Gerritzmann-Filali
Frau Ulrike Gerritzmann-Filali
Fon 02065-770-129
Fax 02065-770-117
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K013
Seminar
Datum
Do. 27.09.2012
Kurs-Nr.
K013D1209
Gebühren
Regulär
295,00 €
Verbandsmitglieder(1)
265,00 €
  • (1) z.B. VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr
  • (2) Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen (z.B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände)
  • In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.
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Weitere Informationen
Downloads z.B. FLYER
K013I
Flyer zur Veranstaltung
PDF, 880,97 kB

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