Grenzüberschreitende Abfallentsorgung – Aktuelle Entwicklungen im Verbringungsrecht

Wege durch den Paragraphendschungel beim Import und Export von Abfällen

Beschreibung

Wesentliche Regelungen — Aktuelle Neuigkeiten und Entwicklungen — Praxishilfen und Anwendungsbeispiele

Der Import und Export von Abfällen ist EU-weit durch die EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (EU-Verordnung Nr. 1013/ 2006) geregelt. Für Exporte grün gelisteter Abfälle in Nicht-OECD-Staaten gilt zudem die Verordnung Nr. 1418/2007. Zusätzliche deutsche Vorschriften (u.a. das Abfallverbringungsgesetz und die Abfallverbringungsbußgeldverordnung) konkretisieren und ergänzen die europäischen Vorgaben.

Die Regelungen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung sind umfangreich und kompliziert. Zudem reißt die Kette der Neuerungen bei der Abfallverbringung nicht ab. Seit dem Inkrafttreten der novellierten Verbringungsverordnung zur Jahresmitte 2007 wurden die Verordnungen Nr. 1013/ 2006 und Nr. 1418/2007 mehrfach geändert. Zudem gibt es nationale und internationale Vollzugshilfen, die fast schon kontinuierlich überarbeitet und ergänzt werden, sowie FAQs der Europäischen Kommission. Hinzu kommen unterschiedliche Handhabungen und Sichtweisen zu einzelnen Vorschriften in den Mitgliedsstaaten, eine Reihe praxisrelevanter Dokumente, und, und, und ...

Die Veranstaltung hat sich zum Ziel gesetzt, die wesentlichen aktuellen Entwicklungen im Überblick darzustellen und wesentliche Neuregelungen ausführlich zu erläutern. Dabei sollen aber auch die Grundzüge und das System der praxisbedeutsamen Vorschriften zur Abfallverbringung umfassend dargestellt werden.

Die Teilnehmenden sind aufgefordert, während des Seminars ihre Frage- und Problemstellungen einzubringen und sich an den Diskussionen von Praxisbeispielen aktiv zu beteiligen.

Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.

Programm
09:00-17:00 Uhr
  • Die EU-Verordnung Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA)
    • Aufbau und Kriterien, Übersicht wichtiger Regelungen
    • Verfahrensvorschriften, insbesondere Grundzüge des Notifizierungsverfahrens unter Berücksichtigung der Behördenpraxis
    • Einwandsystem
    • Umgang mit dem Listensystem
    • Entsorgungsverträge bei der Notifizierung
    • Verfahren für Abfälle der Grünen Liste
    • Auswirkungen der neuen Abfallrahmenrichtlinie
    • Anstehende Änderungen der VVA
  • Deutsches Recht
    • Abfallverbringungsgesetz
    • Abfallverbringungsbußgeldverordnung
    • Vollzugshilfe zur Abfallverbringung (Stand: 09/2009) und anstehende Änderungen
    • Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
    • Einschlägige Tatbestände
    • Verhalten in Bußgeld- und Strafverfahren
    • Bußgeldkatalog
    • Auswirkungen auf den Entsorgungsfachbetrieb
  • Praxisbedeutsame ergänzende Regelungen im Verbringungsrecht
    • Ausfuhrverordnung (Verordnung 1418/2007)
    • Ergänzung der WEEE-Richtlinie bezüglich Verbringungen
      Anlaufstellen-Leitlinien
    • FAQs der Europäischen Kommission (Sept. 2010)
  • Praxishilfen
    • Handhabung von Formularen, Ausfüllhilfen, Anhang IC
    • Leitlinien für das Zusammenstellen von Notifizierungsunterlagen
    • Rechtsprechung zum Verbringungsrecht
  • Die VVA in der anwaltlichen Beratung
    • Grenzfragen der Abfalleinstufung
    • Umgang mit spezifischen Haftungsrisiken
    • Fehlerquellen im Notifizierungsverfahren
    • Rechtsschutz
Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zielgruppe

Abfallerzeuger, Abfalltransporteure, Abfallentsorger, Recyclingunternehmen, Abfallbehörden

Referenten
Referenten
Herr Michael Ernst, Bundesumweltministerium (Bonn)
Herr Rechtsanwalt Dr. Ralf Kaminski, avocado Rechtsanwälte (Köln)
Ort
Anfahrt zur Bildungsstätte Duisburg

Mit dem PKW

Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.


Direkt zum Google-Routenplaner

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.

Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.

Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!

Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.

Mit dem Taxi

Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.

Ansprechpartner
Inhaltliche Fragen
Bild von Edgar Tschech
Herr Dr. Edgar Tschech
Fon 02065-770-124
Fax 02065-770-117
Organisatorische Fragen
Bild von Ulrike Gerritzmann-Filali
Frau Ulrike Gerritzmann-Filali
Fon 02065-770-129
Fax 02065-770-117
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K045
Seminar
Datum
Di. 30.10.2012
Kurs-Nr.
K045D1210
Gebühren
Regulär
435,00 €
Verbandsmitglieder(1)
395,00 €
Behörden
235,00 €
  • (1) z.B. VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr
  • (2) Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen (z.B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände)
  • In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.
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Weitere Informationen
Downloads z.B. FLYER
K045I
Flyer zur Veranstaltung
PDF, 880,33 kB

Nur für angemeldete Teilnehmer

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