Elektronisches Abfall-Nachweis-Verfahren (eANV) bei kommunalen Abfallerzeugern
Neuregelungen zur Abfallnachweisführung - Grundlegende Informationen zur technischen und organisatorischen Umsetzung in Kommunen und auf kommunalen Baustellen - Klärung von aktuellen Fragen aus der Anwendungspraxis
Die Nachweisverordnung regelt die Überwachung der Abfallentsorgung. Die frühere Nachweisführung mit Hilfe von Formularen auf Papier wurde durch die Novelle der Nachweisverordnung grundlegend verändert. Seit dem 1. April 2010 ist die elektronische Nachweisführung Pflicht für alle Abfallwirtschaftsbeteiligten. Für die Einführung der elektronischen Form gab es Übergangsregelungen. Bis zum 01.04.2010 konnte das elektronische Verfahren auf freiwilliger Basis genutzt werden. Doch seit dem 01.04.2010 ist die elektronische Nachweisführung für alle Abfallerzeuger, Abfallentsorger sowie Einsammler und Beförderer verbindlich. Zudem ist seit dem 01.04.2010 die elektronische Signatur für die Abfallentsorger Pflicht. Seit dem 01.02.2011 müssen auch die Abfallerzeuger, Abfalleinsammler und -beförderer elektronisch signieren.
Bei der bisherigen Umsetzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sind sehr viele Fragen und Problemstellungen aufgekommen, die in den meisten Unternehmen noch nicht befriedigend gelöst sind. Insbesondere auch bei den kommunalen Abfallerzeugern gibt es viele Fragen. Dabei sind die sogenannten großen Baumaßnahmen und die Besonderheiten für die Ausschreibung nur ein Themenkomplex von vielen, den es aktuell aufzugreifen gilt.
Zu Beginn des Fachseminars wird zunächst der rechtliche Rahmen der Abfallüberwachung kurz vorgestellt. Anschließend werden im weiteren Verlauf des Vormittags das elektronische Verfahren und deren technische Umsetzung (u.a. Ablauf der elektronischen Prozesse, Schnittstellen, Zentrale Koordinierungsstelle, elektronische Signatur) ausführlich erörtert werden. Während des Nachmittags werden auf der Basis der Fragen der Teilnehmer die aktuellen Umsetzungsprobleme bei den kommunalen Abfallerzeugern sehr ausführlich behandelt und praxistaugliche Lösungskonzepte erarbeitet.
Das Seminar wendet sich an alle Personen, die mit der Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens in den Kommunen, Gemeinden, Landkreisen oder Städten aktiv betraut sind bzw. dafür technisch oder organisatorisch verantwortlich sind, sowie die Verantwortung für die gesamte Abfallnachweisverordnung tragen.
Im Rahmen dieses Workshops will das BEW aktuelle Informationen, Hilfestellungen, Lösungsansätze, Handlungsanleitungen und nutzvolle Praxistipps für die reibungslose Umsetzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens bieten.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
- 9:00 Uhr
Begrüßung / Vorstellungsrunde mit Sammeln der Fragen der Teilnehmer
DR. EDGAR TSCHECH
STEPHAN PAWLYTSCH, KLAUS-DIETER KOß - 9:30 Uhr
Die bisherigen Erfahrungen bei der Einführung der elektronischen Abfallnachweisführung
Wesentliche Fragestellungen bei der Umsetzung (technisch/rechtlich/organisatorisch), u.a.:- Die ersten Monate der ZKS
- Die Nutzung der eANV Software
- Die Registerpflicht im elektronischen Verfahren
- Die Sonderregelungen bei der qualifizierten elektronischen Signatur
- Umsetzung der Veränderungen im betrieblichen Alltag (u.a. Sammelentsorgung, alte Entsorgungsnachweise, Bevollmächtigung, Zwischenlager)
STEPHAN PAWLYTSCH
- 10:15 Uhr
Die Funktionsweise und die Merkmale des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV)
Es werden wichtige Informationen für die technische und organisatorische Umsetzung vermittelt. Die Einzelthemen sind u.a.:- Nachrichten-/Dokumententypen
- Zentrale Koordinierungsstelle ZKS (Aufgaben und Funktionen)
- Eigenschaften der Nachrichten
- Layertechnik (Grundlagen, Beispiel eines Begleitscheins)
- Rechtliche Vorgaben zum elektronischen Nachweisverfahren
- Digitale Archivierung (Register)
KLAUS-DIETER KOß
- 11:00 Uhr Kaffeepause
- 11:15 Uhr
Die qualifizierte elektronische Signatur
Das Verfahren der elektronischen Signatur wird erklärt sowie Informationen und Hinweise zur technischen Ausrüstung und zur Einbindung in die Betriebsorganisation gegeben. Die Fragen, die beantwortet werden sollen, sind u.a.:- Was ist bei der Signatur/Ausstattung zu beachten?
- Was ist eine persönliche Smart – Card und welche Möglichkeiten bietet sie?
- Welche technischen Voraussetzungen sind notwendig? Welche Kartenlesegeräte sind zu benutzen?
- Welche zusätzlichen Möglichkeiten gibt es?
- Was ist während des Betriebs zu beachten?
Wie wird die Betriebsorganisation berührt?
Wie muss die Betriebsorganisation bei Nutzung der elektronischen Signatur verändert werden?
KLAUS-DIETER KOß
- 13:00 Uhr Mittagspause
- 13:15 Uhr
Einführung und Umsetzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens und das elektronische Register bei kommunalen Erzeugern, wie z.B. Tiefbauämter
Während dieses Seminarblocks soll der Gestaltungsrahmen bei der Einführung in den Kommunen aufgezeigt werden. Des Weiteren sollen die wesentlichen Frage- und Aufgabenstellungen, die sich während des Prozesses der Einführung in den Abteilungen der Kommunen ergeben, herausgearbeitet und diskutiert werden. Die Themen im Einzelnen sind u.a.:- Vorstellung und Diskussion der Umsetzungsmöglichkeiten (u.a. unterschiedliche Verfahren der Daten-übermittlung und deren Vor- und Nachteile, Varianten der Anbindung bzw. Integration in die betriebsinterne EDV)
- Die Problematik und Besonderheiten bei den kommunalen Abfallsammelstellen
- Besonderheit der Ausschreibung von Entsorgungs-aufgaben bei großen Baumaßnahmen
- Die rechtlichen und technischen Möglichkeiten, die Rolle des Erzeugers an die Baufirmen zu übertragen
- Aufzeigen der Vorteile und Chancen für die kommunale Verwaltung
- Gemeinsames Herausarbeiten und Diskutieren der Frage- und Aufgabenstellungen bei der Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens im Rahmen der kommunalen Aufgaben
- Inhalte und Form des elektronischen Registers
STEPHAN PAWLYTSCH
- 14:15 Uhr
Behandlung der aktuellen Fragen und Problemstellungen in der Praxis
Hier sollen Lösungskonzepte für die wesentlichen Fragen in der Anwenderpraxis erarbeitet werden, u.a.:- Welche organisatorischen Probleme wirft das eANV auf und wie kann diesen begegnet werden?
- Wie ist die elektronische Unterschrift im Unternehmen umzusetzen? Wer sollte elektronisch qualifiziert signieren dürfen?
- Wie sind die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Nutzung des eANV`s (z.B. Portal: ja/nein; Provider: ja/nein; eigene Software: ja/nein; Zukauf: ja/nein) zu bewerten?
- Was ist zu tun, wenn elektronisch versendete Dokumente (Entsorgungsnachweis, Begleitschein) nicht beim Empfänger ankamen? Welche Ursachen dafür gibt es? Wie lassen sich derartige Fehler vermeiden?
KLAUS-DIETER KOß, STEPHAN PAWLYTSCH
- 16:15 Uhr Kaffeepause
- 16:45 Uhr
Behandlung der aktuellen Fragen und Problemstellungen in der Praxis (Fortsetzung)
KLAUS-DIETER KOß, STEPHAN PAWLYTSCH - 16:30 Uhr Ende
Kommunale Abfallerzeuger (u.a. Bauhöfe), Kommunale Sammelstellen für gefährliche Abfälle, Mitarbeiter/-innen der Kommunen
Das Seminar wendet sich insbesondere an die Personen, die mit der Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens innerhalb ihrer Dienststelle bzw. innerhalb ihres kommunalen Betriebes aktiv betraut sind bzw. dafür technisch oder organisatorisch verantwortlich sind.
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.




